Landesförderplan "Familie und Jugend"
Der Landesförderplan fasst Förderprogramme für den Bereich der überregionalen Kinder- und Jugendarbeit, des erzieherischen Jugendschutzes sowie der Familienförderung auf Landesebene zusammen.
Zum 1. Januar 2023 tritt für den Förderzeitraum 2023-2027 ein neuer Landesförderplan „Familie und Jugend“ in Kraft. Dieser besteht aus zwei Teilen:
Er umfasst im Teil I Förderungen auf Landesebene für sozialpädagogische Projekte und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe einschließlich Frauenberatungsstellen sowie der internationalen Jugendarbeit.
Die Förderung der Jugendverbandsarbeit ist im Teil II des Landesförderplans beschrieben.
Teil I und Teil II des Landesförderplans wurden vom Landesjugendhilfeausschuss am 18. Oktober 2021 beschlossen und gelten für alle Zuwendungsbewilligungen, die eine Förderung ab bzw. nach dem 1. Januar 2023 vorsehen.
Bitte beachten Sie die Antragsfristen:
Für Teil I:
- für mehrmonatige Maßnahmen im Folgejahr ist die Einreichungsfrist der 30. Juni des Vorjahres
- für Maßnahmen, die einen Monat oder weniger andauern, gilt eine Frist von acht Wochen vor Beginn der Maßnahme
für Teil II:
- für mehrmonatige Maßnahmen im Folgejahr ist die Frist der 1. Oktober des Vorjahres
- für andere Maßnahmen: mindestens vier Wochen vor Beginn
Bei bestimmten Förderpositionen gelten abweichende Fristen, die Sie bitte dem Landesförderplan entnehmen. Hier finden Sie Informationen für Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit.
Antrag stellen: Hier geht es zur Übersicht der Antrags-Vordrucke.
Stand: 1. April 2022
Umfang: 93 Seiten
Hinweis: Die Broschüre "Umgang mit Vielfalt - Benachteiligungen entgegenwirken" unterstützt Träger bei der Umsetzung der Diversity- / Vielfaltkriterien Gender, Interkulturalität und Inklusion