Gegen Diskriminierung vorzugehen und Gleichstellung aktiv zu befördern ist eine durch internationales und nationales Recht vorgegebene staatliche Aufgabe.
Auch in der überregionalen Kinder- und Jugendarbeit wie der Familienförderung gilt es, die gesellschaftliche Vielfalt in der Arbeit aufzugreifen, Benachteiligungen entgegenzuwirken, Unterschiede anzuerkennen und für die Konzept- und Angebotsgestaltung zu nutzen.
Das betrifft auch, aber nicht nur, Unterschiede, die sich aus dem Geschlecht, der kulturellen Herkunft oder einer Behinderung ergeben.
Im Landesförderplan „Familie und Jugend 2023-2027“ ist deshalb bereits im Vorwort ausdrücklich geregelt, dass Projekte gefördert werden sollen, die in der Konzeption und Umsetzung ein Vielfalts- bzw. Inklusionsverständnis vertreten, das alle Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, Wertorientierung, Kultur, ihres Alters, ihrer körperlichen oder geistigen Verfasstheit, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer geschlechtlichen Identität anerkennt.
Diese Broschüre soll es an einer Förderung interessierten Trägern erleichtern, dieser Anforderung nachzukommen.
Stand: Oktober 2016
Umfang: 24 Seiten
Bestellung: Kostenlos erhältlich beim Broschürenservice der Sozialbehörde (Kontaktdaten siehe unten).