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Betreuung auch ohne Job

Anspruch auf Kindertagesbetreuung

In Hamburg hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung – unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern – einen Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen.

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Meyborg

Wann hat ein Kind Anspruch auf Betreuung?

In Hamburg hat seit dem 1. August 2013 jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung – unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern – einen Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen.

Seit dem  1. August 2014 gilt die beitragsfreie Grundbetreuung.

Darüber hinaus besteht in Hamburg für Kinder von der Geburt  bis zum 14. Geburtstag ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung bis zu zwölf Stunden täglich, wenn die Eltern

  • berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen,
  • an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen oder
  • einen Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder einen Integrationskurs besuchen.

Außerdem haben Kinder, die aus dringlichen sozialpädagogischen Gründen eine Tagesbetreuung benötigen, einen Anspruch auf Betreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.

Wie erhalte ich das gewünschte Angebot?

Sie können wählen, ob Ihr Kind in einer Kita oder von einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater betreut werden soll.

Hamburg bietet ein breites Betreuungsangebot in rund 1.100 Kitas. Sie können sich aber auch für die Kindertagespflege entscheiden, wenn Sie Ihr Kind wie in einer Familie durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater betreuen lassen möchten.

Um bei den Betreuungskosten entlastet zu werden, beantragen Sie bitte in Ihrem Bezirksamt einen Kita-Gutschein oder eine Bewilligung für Kindertagespflege.

Wenn Sie

  • in Hamburg leben,
  • Ihr Kind mindestens ein Jahr alt und noch nicht eingeschult ist und
  • es vier oder fünf Stunden täglich betreut werden soll,

erhalten Sie in jedem Fall die gewünschte Bewilligung.

Ansonsten müssen Sie belegen, dass Ihr Kind, zum Beispiel weil Sie berufstätig sind, auf die Betreuung angewiesen ist.

Beratung und Information

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Bezirksamt (Abteilung Kindertagesbetreuung) beraten Sie gern in allen Fragen der Kindertagesbetreuung, zum Beispiel über die unterschiedlichen Betreuungsangebote, die verschiedenen Kitas und über Kindertagespflege.

Außerdem berechnen sie Ihren Elternbeitrag und bewilligen den Kita-Gutschein bzw. die Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.