Umfang der Entlastung
Bei einer täglich bis zu fünfstündigen Kita-Betreuung beträgt die Entlastung für Familien bis zu 192 Euro im Monat.
Die Beitragsfreiheit gilt für alle Kinder vom ersten vollendeten Lebensjahr bis zur Einschulung.
In der Kindertagespflege ist eine bis zu 30 Stunden pro Woche umfassende Betreuung beitragsfrei.
Bei Betreuungszeiten, die über die beitragsfreie Grundbetreuung hinausgehen, wurden die Elternbeiträge ebenfalls deutlich reduziert.
Von dem beitragsfreien fünfstündigen Grundangebot bzw. der Beitragsreduzierung profitieren rund 59.000 Kinder.
Die zusätzlichen Kosten für die beitragsfreie Grundbetreuung betrugen im Jahr 2014 rund 31 Millionen Euro und im Jahr 2015 rund 75 Millionen Euro.
Elternbeiträge seit 1. August 2014
Für die Kita-Leistung im Umfang von bis zu fünf Stunden täglich mit Mittagessen ist kein Elternbeitrag mehr zu zahlen. Die monatliche Entlastung der Eltern beträgt damit bei einer täglich bis zu fünfstündigen Kita-Betreuung (mit Mittagessen) zwischen 27 Euro (Mindestbeitrag) und 192 Euro (Höchstbeitrag).
In der Kindertagespflege sind bis zu 30 Stunden in der Woche beitragsfrei. Die Entlastung für die Eltern beträgt zwischen 26 Euro (Mindestbeitrag) und 211 Euro (Höchstbeitrag). Hier ist zu beachten, dass der allgemeine Rechtsanspruch bis zu 25 Stunden wöchentlich umfasst. Für eine beitragsfreie Betreuung im Umfang von 30 Stunden muss ein entsprechender Bedarf, zum Beispiel aufgrund von Berufstätigkeit der Eltern, vorliegen.
Entlastung auch bei längeren Betreuungszeiten
Eltern von Kindern mit längeren Betreuungszeiten (täglich sechs- bis zu täglich zwölfstündige Betreuung) werden ebenfalls entlastet: Bei einem Zehn-Stunden-Gutschein sinkt der Elternbeitrag für Höchstbeitragszahler zum Beispiel von 396 auf 204 Euro, bei einem Sechs-Stunden-Gutschein von 307 auf 115 Euro.
Wird das Kind von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut, sinkt der Elternbeitrag für eine wöchentliche Betreuung im Umfang von mehr als 40 Stunden beispielsweise von 318 auf 175 Euro (Höchstbeitragszahler).
Die neuen Beiträge können Sie der Elternbeitragsbroschüre entnehmen. Einen Überblick der Entlastungen für die Eltern bietet die unten stehende Tabelle.
Was müssen Eltern tun?
Um die Beitragsfreiheit bzw. den reduzierten Betrag zu erhalten, ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Bitte denken Sie aber daran, rechtzeitig einen Antrag auf Weiterbewilligung zu stellen.
Bitte beantragen Sie den Kita-Gutschein bzw. die Kindertagespflege-Bewilligung rechtzeitig, das heißt circa drei bis sechs Monate vor Betreuungsbeginn. Die Beitragsfreiheit bzw. Beitragsreduzierung wird von den Bezirksämtern bei der Gutscheinerstellung bzw. der Bewilligung automatisch berücksichtigt. Ein Antrag ist auch dann erforderlich, wenn Sie nur die beitragsfreie Grundbetreuung in Anspruch nehmen möchten. Beantragt wird immer der insgesamt benötigte Betreuungsumfang.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.
Die Entlastungen im Überblick
Kindertageseinrichtungen Monatliche Entlastung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen (bei einer täglich fünfstündigen Grundbetreuung und bei erweiterten Betreuungszeiten)
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Kindertagespflege Monatliche Entlastung für die Betreuung in Kindertagespflege
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Kinder mit Behinderungen Monatliche Entlastung für die Betreuung von Kindern mit (drohenden) Behinderungen in Kindertageseinrichtungen gemäß § 26 KibeG
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