Seit dem 1. August 2019 müssen Familien, die bestimmte Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, für Kinder bis zu Schuleintritt keinen Elternbeitrag mehr leisten. Auch Familien mit sehr geringem Einkommen können den Erlass oder die Reduzierung des Elternbeitrages beantragen. Hierzu berät Sie die Abteilung Kindertagesbetreuung in dem für Sie zuständigen Bezirksamt.
Bei den Elternbeiträgen wird zwischen den Beiträgen für Kitas und den Beiträgen für Kindertagespflege unterschieden.
Besuch von Kitas
Die Elternbeiträge für den Besuch von Kitas sind nach Einkommenshöhe, Familiengröße, Altersgruppe und Betreuungsumfang gestaffelt. Fällig werden sie bei Betreuungszeiten ab sechs Stunden täglich.
Für die Förderung von Kindern mit (drohenden) Behinderungen gelten besondere Elternbeiträge. Bis zu sechs Stunden täglich sind beitragsfrei. Darüber hinaus sind elf Euro monatlich zu zahlen.
Hinweis: In der folgenden Übersicht finden Sie die Mindest- und Höchstsätze. Mit dem Kita-Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Elternbeitrag einschätzen. Die entsprechenden Tabellen finden Sie auch in der Broschüre "Elternbeiträge".
Altersgruppe / Betreuungsangebot | Mindestsatz | Höchstsatz |
Krippe / Elementar (Geburt bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu zwölfstündige Betreuung | 22 € | 204 € |
Krippe / Elementar (Geburt bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu zehnstündige Betreuung Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu fünf Stunden | 16 € | 204 € |
Krippe / Elementar (Geburt bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu achtstündige Betreuung Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu drei Stunden | 11 € | 191 € |
Elementar (drei Jahre bis zum Beginn des Vorschuljahres) täglich bis zu sechsstündige Betreuung Krippe (Geburt Jahre bis zu drei Jahre) täglich bis zu sechsstündige bzw. wöchentlich bis zu 30-stündige Betreuung | 4 € | 115 € |
Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu siebenstündige Betreuung | 36 € | 207 € |
Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu fünfstündige Betreuung | 31 € | 207 € |
Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu dreistündige Betreuung | 23 € | 174 € |
Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu zweistündige Betreuung | 15 € | 77 € |
Hinweis: Die Betreuungsangebote in Kitas schließen grundsätzlich ein warmes Mittagessen ein (Ausnahme: Elementar vier Stunden und Elementar fünf Stunden ohne Mittagessen). Es werden ausreichend Getränke bereitgestellt. Einige Kita-Träger erheben Beiträge für zusätzliche Angebote, wie zum Beispiel für ein Frühstücksbuffet, Gruppenreisen und spezielle Musik- oder Sprachangebote. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Teilnahme daran freiwillig ist und dass die Aufnahme Ihres Kindes von der Kita nicht abgelehnt werden darf, wenn es nicht an den zusätzlichen Angeboten teilnimmt (siehe auch Paragraf 15 Abs. 3 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz und Paragrafen 10 und 12 des Landesrahmenvertrages (PDF, 300 KB).
Betreuung in Kindertagespflege
Von der Geburt bis zur Einschulung ist für Kindertagespflege im Umfang von bis zu 30 Wochenstunden kein Beitrag zu zahlen. Darüber hinaus ist ein monatlicher Elternbeitrag (Teilnahmebeitrag) zu zahlen, der nach Einkommenshöhe, Familiengröße und Betreuungsumfang gestaffelt ist.
In der folgenden Übersicht finden Sie die Mindest- und Höchstsätze. Die entsprechenden Tabellen finden Sie in der Broschüre "Elternbeiträge". Dort finden Sie auch die Beitragstabellen für den Fall, dass Kindertagespflege zusätzlich zur Kita in Anspruch genommen wird.
Tagespflege- Betreuungsangebot | Mindestsatz | Höchstsatz |
TP 50 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf mehr als 41 Stunden bis zur Einschulung) | 21 € | 175 € |
TP 50 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf mehr als 41 Stunden für Schulkinder) | 41 € | 318 € |
TP 40 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 31 bis 40 Stunden bis zur Einschulung) | 13 € | 126 € |
TP 40 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 31 bis 40 Stunden für Schulkinder) | 33 € | 269 € |
TP 30 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 26 bis 30 Stunden für Schulkinder) | 26 € | 211 € |
TP 25 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 21 bis 25 Stunden für Schulkinder) | 23 € | 177 € |
TP 20 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 11 bis 20 Stunden für Schulkinder) | 20 € | 143 € |
TP 10 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 5 bis 10 Stunden für Schulkinder) | 15 € | 77 € |
TP 50 Ergänzende Kindertagespflege (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf ab 41 Stunden bis zur Einschulung) | 16 € | 122 € |
TP 40 Ergänzende Kindertagespflege (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 31 bis 40 Stunden bis zur Einschulung) | 13 € | 122 € |
TP 30 Ergänzende Kindertagespflege (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 26 bis 30 Stunden bis zur Einschulung) | 10 € | 122 € |
TP 25 Ergänzende Kindertagespflege (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 21 bis 25 Stunden bis zur Einschulung) | 8 € | 119 € |
TP 20 Ergänzende Kindertagespflege (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 11 bis 20 Stunden bis zur Einschulung) | 7 € | 115 € |
TP 10 Ergänzende Kindertagespflege (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf bis 10 Stunden bis zur Einschulung) | 2 € | 69 € |