In Hamburg hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung – unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern – einen Rechtsanspruch auf eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen.
Die Broschüre "Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege" informiert über die Höhe der Elternbeiträge, das Antragsverfahren und die zuständigen Ansprechpartner für die Bewilligung eines Kita-Gutscheins.
Der Antrag auf eine Kita-Gutschein sollte drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn gestellt werden. Eine Kostenerstattung ist erst ab Antragstellung möglich.
Welche Rechte haben Kindern und Eltern in Tageseinrichtungen? Wie können Eltern Einfluss nehmen? Gesetzliche Regelungen zur Elternmitwirkung im Überblick.
(FHH) Hamburg bietet ein vielfältiges Angebot an Betreuungsmöglichkeiten. Mit diesem Faltblatt möchten wir Sie bei Ihrer Suche unterstützen: Was soll eine moderne Kita leisten? Welche Fragen bieten sich bei einem ersten Besuch in der Kita an?