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Kinder mit Behinderungen in Kitas

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Alle Kinder haben von ihrem ersten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Auch Kinder mit Behinderungen haben einen Anspruch darauf, in einer Kita mit anderen Kindern gemeinsam betreut zu werden.

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FHH / Huppertz

In der Kita lernen Kinder von- und miteinander. Spielerisch entdecken sie Unterschiede und Gemeinsamkeiten, lernen Vielfalt kennen und schätzen.

Zusätzlich zu der Betreuung in der Kita besteht für Kinder mit Behinderungen auch die Möglichkeit der Frühförderung, das heißt der Inanspruchnahme von heilpädagogischen und therapeutischen Leistungen.

Dieser Flyer soll Ihnen eine erste Orientierung geben. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich an Ihre Kita oder an die Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamtes. Man wird Ihnen dort gerne weiterhelfen.

Stand: Februar 2016

Umfang: Sechs Seiten

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Faltblatt:"Kinder mit Behinderungen in Kitas: Bildung, Erziehung und Frühförderung"

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