Rechtsanspruch
Für Kinder mit Behinderungen unter drei Jahren gilt der allgemeine Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung im Umfang von fünf Stunden täglich bzw. 25 Stunden wöchentlich.
Wenn Sie zum Beispiel berufstätig sind oder Ihre Familiensituation sehr belastet ist, können Sie für Ihr Kind zusätzliche Betreuungsstunden beantragen. Die passende Kita können Sie über die Kita-Suche finden. Tipps für die Suche finden Sie im Wegweiser "Auf dem Weg zur passenden Kita".
Bei der Auswahl von geeigneten Kitas für Kinder mit Behinderungen bieten sich Einrichtungen an, die bereits Erfahrungen mit der Betreuung von Kindern mit Behinderung haben. Wenn Sie zum Beispiel bei der Kita-Suche als Leistungsart das Stichwort "Eingliederungshilfe" eingeben, finden Sie zahlreiche Kitas, die eine Frühförderung für Kinder mit Behinderungen anbieten.
Zusätzliches Personal
Grundsätzlich sind die Kita-Gutscheine für Krippenkinder in ihrer Ausstattung ausreichend, um eine angemessene Bildung, Betreuung und Erziehung auch von Krippenkindern mit Behinderungen zu ermöglichen. Je nach Beeinträchtigung Ihres Kindes kann es sein, dass die Kita zusätzlich zur üblichen Ausstattung für Krippenkinder weiteres Personal benötigt.Ziel ist es, dass alle Kinder am Kita-Alltag teilhaben können. Sollte die Kita Ihrer Wahl für die Betreuung Ihres Kindes vor dem dritten Geburtstag zusätzliches Personal benötigen, kann die Kita hierfür zusätzliche Fördergelder bei der Kita-Abteilung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration beantragen (Antrag und Erläuterungen zum Antrag: siehe unten).
Diese Fördergelder orientieren sich am Einzelfall und dienen dazu, den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung umsetzen zu können.
Bitte beachten Sie: Ab dem dritten Geburtstag erhalten Kinder mit (drohenden) Behinderungen die Frühförderung in der Regel integriert in den Kita-Alltag direkt über einen entsprechend umfangreich ausgestatteten Kita-Gutschein. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Die Kita benötigt für diese Eingliederungshilfe in der Kita eine besondere Betriebserlaubnis. Umgangssprachlich spricht man häufig von „Integrationskitas“. Wenn die von Ihnen für die Betreuung bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes gewählte Kita die Leistung der Eingliederungshilfe in der Kita ab drei Jahren nicht anbietet, ist in der Regel mit dem dritten Geburtstag ein Kita-Wechsel erforderlich. Dies ist in jedem Fall nötig, wenn Ihr Kind die Frühförderung direkt über die Kita erhalten soll.
Die für Krippenkinder mit Behinderungen gewährten zusätzlichen Honorarmittel werden nicht über den dritten Geburtstag hinaus gewährt, da es für diese Altersgruppe das Leistungsangebot der Eingliederungshilfe mit entsprechender finanzieller Ausstattung integriert im Kita-Gutschein gibt.
Frühförderung
Der Begriff Frühförderung umfasst im Rahmen der Eingliederungshilfe alle medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder, die eine Behinderung haben oder davon bedroht sind. Kinder mit (drohenden) Behinderungen, die eine Frühförderung erhalten und jünger als drei Jahre alt sind, bekommen diese Leistungen über interdisziplinäre Frühförderstellen oder sozialpädiatrische Zentren.
Viele dieser Einrichtungen erbringen die benötigten heilpädagogischen und therapeutischen Leistungen mittlerweile auch in Kooperation mit der Kita vor Ort. Sie als Eltern werden so von zusätzlichen Wegen am Nachmittag entlastet.
Es ist auch möglich, die Frühförderung Ihres Kindes in der Kita und bei Ihnen Zuhause miteinander zu kombinieren.
Ansprechpartner und Beratung
Sie beantragen den Kita-Gutschein in der Abteilung Kindertagesbetreuung im für Sie zuständigen Bezirksamt.
Erkundigen Sie sich bei den Frühförderstellen bzw. den sozialpädiatrischen Zentren oder in Ihrer Kita nach den Möglichkeiten und fragen Sie nach entsprechenden Kooperationen. Veranlasst wird die Frühförderung bei den Kindern unter drei Jahren in der Regel durch den behandelnden Kinderarzt bzw. die behandelnde Kinderärztin.
Außerdem können Sie sich bei folgenden Anlaufstellen beraten lassen:
- Beratungszentrum Sehen, Hören, Bewegen, Sprechen
- Jugendpsychiatrischer Dienst in Ihrem Bezirksamt
- LAG behinderter Menschen Hamburg
Elternbeiträge
Bis zu fünf Stunden täglich bzw. 25 Stunden wöchentlich sind für Krippenkinder beitragsfrei. Die Elternbeiträge für Krippenkinder gelten auch für Kinder unter drei Jahren, die eine Behinderung haben oder denen eine Behinderung droht.