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Rechtzeitig handeln!

Einen Kita-Gutschein beantragen

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Der Antrag auf einen Kita-Gutschein bzw. auf eine Bewilligung für die Kindertagespflege sollte frühzeitig gestellt werden. Eine Kostenerstattung ist erst ab Antragstellung möglich.

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NEU: Sie können den Kita-Gutschein sowie die Kindertagespflege-Bewilligung online beantragen.

Sie sind für Ihr Kind sorgeberechtigt und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt in Hamburg? Dann können Sie den Antrag online stellen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, stellen Sie den Antrag bitte in Papierform und richten ihn an die zuständige Abteilung Kindertagesbetreuung

Warum gibt es in Hamburg ein Kita-Gutschein-System?

Das Kita-Gutschein-System sorgt dafür, dass Hamburger Familien eine Kindertagesbetreuung bekommen, die zu ihren Bedürfnissen passt. Ziel ist es, Kindern die benötigte Betreuung zu garantieren und sie dabei qualitativ hochwertig zu betreuen, zu bilden und zu fördern.

Wie funktioniert das Kita-Gutschein-System?

Das Kita-Gutschein-System funktioniert in drei Schritten:

  1. Eltern beantragen für ihr Kind zunächst online oder bei ihrem zuständigen Bezirksamt einen Kita-Gutschein.
  2. Den Gutschein können Eltern anschließend innerhalb von zwei Monaten in jeder Kita einlösen, die am Kita-Gutschein-System teilnimmt. Den Kita-Platz suchen sich die Eltern selbst.
  3. Die Kita rechnet die Kosten direkt mit der Stadt ab. Eltern zahlen nur einen Anteil an den Kosten, den sogenannten Elternbeitrag (auch „Familieneigenanteil“ genannt).

Wie funktioniert die Bewilligung für die Kindertagespflege?

Kindertagespflege wird nicht als Gutschein, sondern unter Nennung der Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) bewilligt. Auch hier sind drei Schritte erforderlich:

  1. Eltern suchen eine passende Kindertagespflegeperson für die Betreuung ihres Kindes. Bei Bedarf unterstützt hierbei die Kindertagespflegebörse im zuständigen Bezirksamt.
  2. Eltern beantragen eine Bewilligung für die Kindertagespflege-Leistung der gewählten Kindertagespflegeperson online oder beim zuständigen Bezirksamt.
  3. Die Kindertagespflegeperson erhält die öffentliche Förderung direkt durch die Stadt. Eltern zahlen nichts oder nur einen Anteil an den Kosten, den sogenannten Elternbeitrag (hier auch „Teilnahmebeitrag“ genannt).

Wann und wie erfolgt die Antragstellung?

Bitte stellen Sie Ihren Antrag drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn.

Wenn Sie für ein Kind mit einer (drohenden) Behinderung ab drei Jahren bis zur Einschulung einen Kita-Gutschein mit Eingliederungshilfe erstmals beantragen, sollte der Antrag spätestens sechs Monate vor dem Betreuungsbeginn gestellt werden, damit die für die Bewilligung notwendige gutachterliche Stellungnahme rechtzeitig erstellt werden kann.

Den Kita-Gutschein sowie die Kindertagespflege-Bewilligung können Sie online beantragen. Nur für die  Hortbetreuung in der Kita müssen Sie die Antragsunterlagen Ihrer zuständigen Abteilung Kindertagesbetreuung zusenden oder persönlich während der Sprechzeiten einreichen. 

Im Internet stehen Ihnen alle Anträge als Download-Dateien zur Verfügung. Sie erhalten die Anträge auch bei den Abteilungen Kindertagesbetreuung der Bezirksämter, in den meisten Kitas sowie bei vielen Tagesmüttern und -vätern.

Je nachdem, welche Leistungen Sie beantragen, können zusätzlich zum Antragsformular weitere Unterlagen erforderlich sein, die Sie bitte in Kopie beifügen. Eine Übersicht der Unterlagen finden Sie im Artikel "Berechnung des Elternbeitrages". Wenn Sie den Antrag online stellen, können Sie die Unterlagen auch digital beifügen.

Die Bewilligungen gelten in der Regel für ein Jahr. Wenn Sie Ihr Kind weiter betreuen lassen wollen, sollten Sie rechtzeitig (möglichst drei Monate vor Bewilligungsende) einen neuen Antrag stellen.  Auch diese Folgeanträge können online gestellt werden.

Hinweis:  Auch für die beitragsfreie Grundbetreuung müssen Sie einen Antrag stellen!

Wichtig: Kostenerstattung erst ab Antragstellung!

Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Kostenerstattung für eine erstmalige Betreuung erst ab Antragstellung und bei Eingliederungshilfe für Kinder mit (drohenden) Behinderungen ab drei Jahren bis zum Schuleintritt ab dem Vorliegen des Antrags und der gutachterlichen Stellungnahme möglich ist.

Wird Ihr Kind schon in einer Kita oder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut, müssen Sie den Antrag auf Weiterbewilligung rechtzeitig vor Ablauf des Kita-Gutscheins oder der Bewilligung für Kindertagespflege stellen. Rückwirkend wird eine Bewilligung nicht erteilt.

Wenn Ihr Kind ohne gültigen Kita-Gutschein bzw. ohne gültige Bewilligung betreut wird, müssen Sie die gesamten Kosten der Betreuung selbst tragen. Diese liegen deutlich über den Elternbeiträgen und belaufen sich beispielsweise für Kinder unter drei Jahren (Krippenkinder) bei einer achtstündigen Betreuung auf ca. 1.720 Euro monatlich (Stand 2021).