Was ist der XL-Gutschein?
Die XL-Gutscheine sind für alle Leistungen zur Erfüllung des fünfstündigen allgemeinen Rechtsanspruchs mit Mittagessen in einer Kita vorgesehen. Familien erhalten in diesen Fällen zusammen mit einem sog. XL-Krippen-Gutschein (gültig vom 1. bis zum 3. Geburtstag) direkt auch einen sog. XL-Elementar-Gutschein (gültig vom 3. Geburtstag bis zum regelhaften Schuleintritt).
Familien, die für ihr Kind eine Betreuung in Kindertagespflege im Umfang von wöchentlich bis zu 25 Stunden beantragen, erhalten künftig einen sog. XL-Krippen-Bescheid, der vom ersten bis zum dritten Geburtstag des Kindes gültig ist. Um den dritten Geburtstag herum findet regelhaft der Wechsel in eine Kita statt. Deshalb wird ein XL-Elementar-Bescheid in den allermeisten Fällen nicht benötigt. Auf entsprechenden Wunsch erhalten die Familien aber auch einen XL-Elementar-Bescheid für den Zeitraum vom dritten Geburtstag bis zum regelhaften Schuleintritt für die Betreuung in Kindertagespflege.
Um einen XL-Gutschein für die Betreuung in einer Kita oder einen XL-Bewilligungsbescheid für die Betreuung in Kindertagespflege zu erhalten, müssen Familien keinen gesonderten Antrag stellen. Sie stellen wie bisher mit Hilfe des entsprechenden Formulars oder auch bequem Online einen Antrag. Sofern das Kind zum Zeitpunkt des gewünschten Betreuungsbeginns bereits ein Jahr alt ist und dieses bis zu fünf Stunden täglich mit Mittagessen in einer Kita oder bis zu 25 Wochenstunden bei einer Kindertagespflegeperson betreut werden soll, erhalten die Familien die oben beschriebenen XL-Gutscheine/ Bewilligungsbescheide.
Warum gibt es in Hamburg ein Kita-Gutschein-System?
Das Kita-Gutschein-System sorgt dafür, dass Hamburger Familien eine Kindertagesbetreuung bekommen, die zu ihren Bedürfnissen passt. Ziel ist es, Kindern die benötigte Betreuung zu garantieren und sie dabei qualitativ hochwertig zu betreuen, zu bilden und zu fördern.
Wie funktioniert das Kita-Gutschein-System?
Das Kita-Gutschein-System funktioniert in drei Schritten:
- Eltern beantragen für ihr Kind zunächst online oder bei ihrem zuständigen Bezirksamt einen Kita-Gutschein.
- Den Gutschein können Eltern anschließend innerhalb von zwei Monaten in jeder Kita einlösen, die am Kita-Gutschein-System teilnimmt. Den Kita-Platz suchen sich die Eltern selbst.
- Die Kita rechnet die Kosten direkt mit der Stadt ab. Eltern zahlen nur einen Anteil an den Kosten, den sogenannten Elternbeitrag (auch „Familieneigenanteil“ genannt).
Wie funktioniert die Bewilligung für die Kindertagespflege?
Kindertagespflege wird nicht als Gutschein, sondern unter Nennung der Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) bewilligt. Auch hier sind drei Schritte erforderlich:
- Eltern suchen eine passende Kindertagespflegeperson für die Betreuung ihres Kindes. Bei Bedarf unterstützt hierbei die Kindertagespflegebörse im zuständigen Bezirksamt.
- Eltern beantragen eine Bewilligung für die Kindertagespflege-Leistung der gewählten Kindertagespflegeperson online oder beim zuständigen Bezirksamt.
- Die Kindertagespflegeperson erhält die öffentliche Förderung direkt durch die Stadt. Eltern zahlen nichts oder nur einen Anteil an den Kosten, den sogenannten Elternbeitrag (hier auch „Teilnahmebeitrag“ genannt).
Wann und wie erfolgt die Antragstellung?
Bitte stellen Sie Ihren Antrag drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn.
Wenn Sie für ein Kind mit einer (drohenden) Behinderung ab drei Jahren bis zur Einschulung einen Kita-Gutschein mit Eingliederungshilfe erstmals beantragen, sollte der Antrag spätestens sechs Monate vor dem Betreuungsbeginn gestellt werden, damit die für die Bewilligung notwendige gutachterliche Stellungnahme rechtzeitig erstellt werden kann.
Den Kita-Gutschein sowie die Kindertagespflege-Bewilligung können Sie online beantragen, wenn Sie für Ihr Kind personensorgeberechtigt sind und mit Ihrem Kind in einem Haushalt in Hamburg leben. Nur für die Hortbetreuung in der Kita müssen Sie die Antragsunterlagen Ihrer zuständigen Abteilung Kindertagesbetreuung zusenden oder persönlich während der Sprechzeiten einreichen.
Im Internet stehen Ihnen alle Anträge als Download-Dateien zur Verfügung. Sie erhalten die Anträge auch bei den Abteilungen Kindertagesbetreuung der Bezirksämter, in den meisten Kitas sowie bei vielen Kindertagespflegepersonen.
Je nachdem, welche Leistungen Sie beantragen, können zusätzlich zum Antragsformular weitere Unterlagen erforderlich sein, die Sie bitte in Kopie beifügen. Eine Übersicht der Unterlagen finden Sie im Artikel "Berechnung des Elternbeitrages". Wenn Sie den Antrag online stellen, können Sie die Unterlagen auch digital beifügen.
Sofern Ihr Kind beim gewünschten Bewilligungsbeginn bereits ein Jahr alt ist und Sie eine Betreuungszeit von maximal fünf Stunden täglich in der Kita beantragen, erhalten Sie ab dem 1. Januar 2025 gleichzeitig zwei Kita-Gutscheine: Einen Kita-Gutschein bis zum dritten Geburtstag für die Betreuung in der Krippe (sog. XL-Krippen-Gutschein) und einen Kita-Gutschein für die Zeit vom dritten Geburtstag bis zum regelhaften Schuleintritt Ihres Kindes (sog. XL-Elementar-Gutschein). In diesen Fällen müssen Sie also nur einmal einen Kita-Gutschein beantragen.
Wichtig: Benötigen Sie in der Folgezeit eine andere Betreuungsdauer, müssen Sie einen entsprechenden Antrag erstellen. Der XL-Gutschein wird dann aufgehoben und Sie erhalten einen neuen Kita-Gutschein.
Wünschen Sie eine Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson und beantragen hierzu eine Betreuung von maximal 25 Wochenstunden, erhalten Sie ab dem 1. Januar 2025 einen Bewilligungsbescheid für die Zeit bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes. Ein solcher sog. XL-Bewilligungsbescheid kann jedoch nur erlassen werden, wenn Ihr Kind zum Zeitpunkt des gewünschten Bewilligungsbeginn bereits ein Jahr alt ist. Sofern Ihr Kind auch nach dem dritten Geburtstag in Kindertagespflege betreut werden soll, erhalten Sie zudem einen Bewilligungsbescheid für die Zeit vom dritten Geburtstag bis zum regelhaften Schuleintritt Ihres Kindes.
Auch hier gilt: Wünschen Sie in der Folgezeit eine andere Betreuungsdauer, müssen Sie einen entsprechenden Antrag erstellen.
Möchten Sie, dass Ihr Kind mehr als 5 Stunden täglich in einer Kita oder mehr als 25 Wochenstunden in Kindertagespflege betreut wird, und erhalten Sie einen entsprechenden Kita-Gutschein bzw. Bewilligungsbescheid für Kindertagespflege, so gilt diese Bewilligung in der Regel für ein Jahr. Wenn Sie Ihr Kind weiter betreuen lassen wollen, sollten Sie rechtzeitig (möglichst drei Monate vor Bewilligungsende) einen weiteren Antrag stellen. Auch dieser weitere Antrag kann online gestellt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Kostenerstattung bzw. öffentliche Förderung erst ab Antragstellung möglich ist. Auch für die beitragsfreie Grundbetreuung müssen Sie einen Antrag stellen. Wenn Ihr Kind ohne gültigen Kita-Gutschein bzw. ohne gültige Kindertagespflege-Bewilligung betreut wird, müssen Sie (den Elternbeitrag und) die gesamten (anderen) Kosten selbst tragen.
Wichtig: Kostenerstattung erst ab Antragstellung!
Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Kostenerstattung für eine erstmalige Betreuung erst ab Antragstellung und bei Eingliederungshilfe für Kinder mit (drohenden) Behinderungen ab drei Jahren bis zum Schuleintritt ab dem Vorliegen des Antrags und der gutachterlichen Stellungnahme möglich ist.
Wird Ihr Kind schon in einer Kita oder bei einer Kindertagespflegeperson betreut, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Kita-Gutscheins oder der Bewilligung für Kindertagespflege einen neuen Antrag stellen. Rückwirkend wird eine Bewilligung in der Regel nicht erteilt. Nur wenn Sie keine andere Leistungsart und keinen anderen Betreuungsumfang wünschen, kann der neue Antrag rückwirkend ab dem ersten Tag des Monats bewilligt werden, in dem die Antragstellung erfolgt.
Wenn Ihr Kind ohne gültigen Kita-Gutschein bzw. ohne gültige Bewilligung betreut wird, müssen Sie die gesamten Kosten der Betreuung selbst tragen. Diese liegen deutlich über den Elternbeiträgen und belaufen sich beispielsweise für Kinder unter drei Jahren (Krippenkinder) bei einer achtstündigen Betreuung auf ca. 1.855 Euro monatlich (Stand 2023).
Gut zu wissen: Beachten Sie zur Vermeidung von hohen zusätzlichen Kosten die Kündigungsfristen im privatrechtlichen Betreuungsvertrag mit der Kita bzw. der Kindertagespflegeperson. Bei nicht rechtzeitiger Kündigung (z.B. wenn Sie umziehen und Ihr Kind danach in einer anderen Kita oder bei einer anderen Kindertagespflegeperson betreut werden soll) müssen Sie andernfalls die vertraglich geschuldeten Kosten bis zum Kündigungsende selbst tragen.