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Förderrichtlinie

Investitionsprogramm „Brandschutzmaßnahmen in Kitas“

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Das Programm verfolgt das Ziel, bauliche und anlagentechnische Anforderungen des Brandschutzes im Rahmen von Kita-Erweiterungen oder Kita-Umbauten zu fördern. Damit soll sichergestellt werden, dass Hamburger Kitas im Kita-Gutscheinsystem nach aktuellem fachlichem Erkenntnisstand die erforderlichen und empfehlenswerten baulichen und anlagentechnischen Vorkehrungen zum Brandschutz vornehmen können.

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Förderung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Kita-Träger, die am Kita-Gutscheinsystem nach dem Landesrahmenvertrag „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (LRV) teilnehmen und eine zu fördernde Kita im Kita-Gutscheinsystem haben, die bereits zum Antragszeitpunkt im Betrieb ist und damit über eine Betriebserlaubnis nach § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verfügt.

Die näheren Regelungen entnehmen Sie bitte der „Richtlinie der  Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) zum Investitionsprogramm ,Brandschutzmaßnahmen in Kitas­‘“ (siehe unten).

Sie können ab sofort Anträge einreichen. Nutzen Sie bitte die beigefügten Antragsformulare.

Kontakt

Fragen zum Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021 beantwortet Ihnen das Sachgebiet Zuwendungen (FS 421) im Amt für Familie der Sozialbehörde:

Abteilung Überregionale Förderung und Beratung
Referat Überregionale Jugend- und Familienförderung
Sachgebiet Zuwendungen (FS 421)
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
E-Fax: (040) 4279-61961
E-Mail: kita-zuwendungen@soziales.hamburg.de 

Weitere, wichtige Informationen rund um das Thema Kindertagesbetreuung in Hamburg finden auf der Seite Fachinformationen für Kitas.

Downloads und Links

Richtlinie

Verwaltungsvorschriften

  • Zuwendungen, Bewirtschaftung von Ermächtigungen und Verwaltung von Vermögensgegenständen gemäß VV zu § 46 LHO vom 29. Dezember 2014, geändert am 16. Oktober 2022 (PDF, 1,25 MB)

Antragsformulare Kita-Träger