Die Kita-Aufsicht der Sozialbehörde hat die Aufgabe, möglichen Gefahren für das Wohl von Kindern in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zu begegnen. Hierzu zählen alle Kitas einschließlich der sogenannten GBS-Einrichtungen (Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen). Dies erfolgt im Rahmen der Erteilung einer Betriebserlaubnis, oder anlassgebunden, zum Beispiel bei besonderen Vorkommnissen oder Beschwerden über bereits bestehende Kitas.
Sollten Sie Kritikpunkte an einer Einrichtung haben, erörtern Sie diese bitte auf jeden Fall vor der formalen Einschaltung der Kita-Aufsicht mit der Einrichtungsleitung, dem Träger oder dem Dachverband, dem der Träger angehört.
In den allermeisten Fällen kann dadurch schneller und unkomplizierter eine Lösung gefunden und eine vertrauensvolle und gute Weiterbetreuung gewährleistet werden.
Sollten Sie auf dem oben beschriebenen Weg keine zufrieden stellende Lösung gefunden haben, beachten Sie bitte vor Kontaktaufnahme zur Kita-Aufsicht unsere Hinweise zum Datenschutz (PDF, 380 KB).
Datenschutzerklärung Online-Kita-Abfrage zur Betreuungssituation, der coronabedingten Infektions- und Verdachtsfälle und Kita-Schließungen während der SARS-CoV-2-Pandemie