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Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Förderung der sprachlichen Bildung in Kitas

Kita-Plus und alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Kitas

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Kita-Plus fördert Kitas, die aufgrund der sozialen oder kulturellen Heterogenität in ihren Einrichtungen besonders herausgefordert sind, den unterschiedlichen Bedarfen und Bedürfnissen der Kinder und Familien gerecht zu werden, mit mehr Personal zur Stärkung ihrer pädagogischen Arbeit.

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Bustamante

Aktueller Hinweis

Zum 1. Januar 2024 wird das Landesprogramm Kita-Plus neu ausgerichtet. Nähere Informationen dazu finden Sie in Kürze auf dieser Seite. Zur Pressemitteilung vom 15. September 2023.

Die unten stehenden Informationen haben den Stand Februar 2021.

Kita-Plus-Programm Hamburg

Von den über 1.150 Hamburger Kitas können ab 2021 rund 330 Kitas am Landesprogramm „Kita-Plus“ teilnehmen. Knapp 80 weitere Kitas können zusätzliche Ressourcen  für eine Intensivierung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung erhalten.

Mit den Maßnahmen soll insbesondere die alltagsintegrierte sprachliche Bildung der Kinder in den Kitas gestärkt werden. 

Der frühe Erwerb der deutschen Sprache ist von zentraler Bedeutung, um alle Kinder auf dem Weg zu mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit von Anfang an mitzunehmen.

Ziel des Landesprogramms Kita-Plus ist es, durch eine verbesserte Personalausstattung der teilnehmenden Kitas, die individuelle Begleitung der Kinder im pädagogischen Alltag, die sprachliche Bildung und Förderung, die Zusammenarbeit im Team und mit den Eltern, die Kooperation mit externen Beratungsstellen zu fördern und letztendlich die Kindertageseinrichtung zu einer inklusiven Bildungseinrichtung weiterzuentwickeln.

Die zusätzlich finanzierten Personalwochenstunden ermöglichen es den Fachkräften, individuelle Angebote zu schaffen und passgenaue Unterstützung für die sozialen Lebenslagen der betreuten Kinder und ihrer Familien zu leisten.

Sozialbehörde

Eine Kita-Plus-Kita erhält für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 i.d.R. ein zusätzliches Entgelt zur Finanzierung einer zusätzlichen Personalausstattung im Umfang von 24 Prozent („Kita-Plus24“) im Elementarbereich. Kitas, in denen der Anteil von Kindern mit nichtdeutscher Familiensprache mindestens 75 Prozent betrug, erhalten statt 24 Prozent ein zusätzliches Entgelt zur Finanzierung einer zusätzlichen Personalausstattung im Umfang von 30 Prozent („Kita-Plus30“). Mit Kita-Plus30 sollen insbesondere Kitas in oder in der Nähe von größeren Wohnunterkünften, wie z.B. Unterkünften mit der Perspektive Wohnen, erreicht werden, in denen die pädagogische Arbeit besonders herausfordernd ist.

Darüber hinaus finanziert die Sozialbehörde für die neue Laufzeit 2021 – 2022 sieben zusätzliche halbe Fachberatungsstellen „Fachberatung Kita-Plus“. Kita-Plus Kitas, die nicht am Bundesprogramm „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ (siehe unter https://sprach-kitas.fruehe-chancen.de/) teilnehmen, erhalten Unterstützung durch eine zusätzliche „Fachberatung Kita-Plus“. Die „Fachberatung Kita-Plus“ unterstützt gezielt die Weiterentwicklung und Umsetzung der für das Kita-Plus-Programm definierten Themenschwerpunkte, insbesondere die alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Sprachförderung. Eine übergreifende Vernetzung und Weiterentwicklung erfolgt in Verbünden von jeweils 10 bis 15 Kitas, die jeweils von einer Fachberatung begleitet werden. 

Alltagsintegrierte sprachliche Bildung

Einrichtungen, die nicht die Voraussetzungen für Kita-Plus erfüllen, jedoch einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern aus einer Familie mit einer nichtdeutschen Familiensprache betreuen, erhalten eine um 8 Prozent erhöhte Personalausstattung im Elementarbereich für die intensivierte sprachliche Bildung und Förderung.

Finanzierung und Auswahl der Kitas

Für das Kita-Plus-Programm und die Intensivierung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung wendet die Freie und Hansestadt Hamburg jährlich rund 20 Millionen Euro auf. Die Auswahl der an den Programmen teilnehmenden Einrichtungen sowie die Bemessung der Fördermittel für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2022 erfolgten nach den von der Vertragskommission gemäß § 26 Landesrahmenvertrag ‚Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen‘ beschlossenen Kriterien.  Der Landesrahmenvertrag sowie der Beschluss der Vertragskommission können hier eingesehen werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an den Programmen ist der Abschluss einer Vereinbarung mit der Sozialbehörde.