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Landesrahmenvertrag Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen

  • Sozialbehörde

Der Landesrahmenvertrag legt in Hamburg die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen.

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Der Landesrahmenvertrag

Im Landesrahmenvertrag Kindertagesbetreuung werden die Bildungsziele, der inhaltliche Rahmen für die fachliche Arbeit und deren Qualitätsentwicklung sowie die personelle und sächliche Ausstattung der Tageseinrichtungen zwischen den Leistungsanbietern und der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde vereinbart. 

Leitgedanken sind dabei die Umsetzung einer hochwertigen und inklusiven Bildung, der Kinderrechte sowie die Herstellung der für diese Aufgaben angemessenen Rahmenbedingungen:

Beschlüsse der Vertragskommission

Die Vertragsparteien haben eine Vertragskommission für den Anwendungsbereich des Vertrages eingesetzt. Die Kommission legt den Vertrag aus und entwickelt ihn fort. 

Die nachfolgend dokumentierten Beschlüsse sind für alle Träger verbindlich, die dem Vertrag beigetreten sind:


Beschlüsse 2024

Beschlüsse 2023

Beschlüsse 2022

Beschlüsse 2021

Beschlüsse 2020

Beschlüsse 2019

Beschlüsse 2018

Beschlüsse 2017

Beitritt zum Landesrahmenvertrag

Der Beitritt eines Trägers zu diesem Vertrag erfolgt durch schriftliche Erklärung (Beitritt zum LandesrahmenvertragWord 27 KB) gegenüber seinem Verband. Dieser reicht die Beitrittserklärung des Trägers an die zuständige Behörde weiter. 

Träger von Tageseinrichtungen, die keinem Verband angehören, erklären ihren Beitritt direkt gegenüber der zuständigen Behörde.

Gleichzeitig mit der Beitrittserklärung haben die Träger eine Erklärung abzugeben, dass sie sich den Beschlüssen der Vertragskommission unterwerfen.

Kontakt

Bei Fragen zum Landesrahmenvertrag wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachbehörde:

Sozialbehörde
Referat "Steuerung der Kindertagesbetreuung" (FS 33)
Hamburger Straße 37, 22083 Hamburg
Tel.: (040) 428 63 - 2598
E-Mail: kita@soziales.hamburg.de