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Überprüfte Eignung

Wer darf Kindertagespflege anbieten?

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Eltern brauchen Sicherheit, dass die von ihnen ausgewählte Tagesmutter bzw. der Tagesvater geeignet ist, ihr Kind zu betreuen.

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Deshalb sind Tagesmütter und Tagesväter verpflichtet, eine Erlaubnis zur Pflege von Kindern zu beantragen.

Sie müssen sich durch ihre Persönlichkeit, ihre fachliche Eignung und Kooperationsbereitschaft auszeichnen.

Soll die Betreuung außerhalb des Elternhauses der Kinder stattfinden, müssen sie außerdem kindgerechte Räume zur Verfügung stellen.

Alle Tagesmütter und Tagesväter, die vom Bezirksamt vermittelt werden, haben dort ein Führungszeugnis vorgelegt. Die Eignung von Tagespflegepersonen wird durch Beraterinnen und Berater in den Tagespflegebörsen der Bezirke nach einem persönlichen Gespräch beurteilt.

Darüber hinaus tragen die Teilnahme am Hamburger Qualifizierungsprogramm und eine regelmäßige Fortbildung zur Qualität und fachlichen Eignung in der Kindertagespflege bei.

Kinder, die von geeigneten Tagesmüttern und -vätern betreut werden, sind bei der Unfallkasse Nord  unfallversichert.