Prinzipiell sollten Sie sich beraten lassen, bevor Sie Räumlichkeiten anmieten. Damit können Sie Kosten sparen oder größere Probleme vermeiden, sollte zum Beispiel einer Nutzungsänderung nicht zugestimmt werden. Für die Beratung stehen Ihnen in erster Linie die Ansprechpersonen der Tagespflegebörse zur Verfügung. Zusätzlich sollten Sie sich zur Beratung aber auch an die Experten der Unfallkasse Nord (zum Thema Unfallverhütung), des bezirklichen Verbraucherschutzamts (zur Lebensmittelhygiene) sowie der bezirklichen Bauprüfabteilung (Bauordnungsrecht und Brandschutz) wenden.
Die Tagespflegebörse berät Sie im Hinblick auf die Eignung der Räume vor allem aus pädagogischer Sicht. Als Ihr direkter Ansprechpartner vermittelt sie Kontakte zu den Experten anderer Einrichtungen und organisiert gegebenenfalls gemeinsame Besichtigungen der Räumlichkeiten. Die durch die Tagespflegebörse geprüfte Eignung der Räume ist Bestandteil der Pflegeerlaubnis, die Sie als Kindertagespflegeperson vor Beginn Ihrer Tätigkeit brauchen.
Die Unfallkasse Nord berät Sie bei der Frage, ob die Räume aus sicherheitstechnischer Sicht geeignet sind und inwieweit zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen sind.
Das Verbraucherschutzamt berät Sie bei der Frage, ob die Ausstattung der Räume die Standards aus lebensmittelhygienischer Sicht erfüllt.
Die Bauprüfabteilung berät Sie zu bauordnungsrechtlichen und brandschutztechnischen Aspekten. Hier müssen Sie auch einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen, um eine Nutzungsgenehmigung für die Räume zu erhalten.