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Großtagespflege in Hamburg

Vorgaben der Hamburger Kindertagespflegeverordnung

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In Hamburg gibt es rund 150 Großtagespflegestellen. Diese werden durch die Kindertagespflegeverordnung wie folgt definiert: Zwei bis vier Kindertagespflegepersonen können sich zur gemeinsamen Durchführung der Kindertagespflege unter Anwendung eines gemeinsamen pädagogischen Konzeptes in geeigneten Räumen zusammenschließen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte genauer vorgestellt.

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Kindertagespflege Modell Foto: Colourbox.de

Qualifikationsvoraussetzungen

Alle Kindertagespflegepersonen, die in einer Großtagespflegestelle tätig werden möchten, müssen entweder

  • wenn sie neu beginnen die 160 Unterrichtseinheiten (UE) umfassende tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung sowie 80 Stunden Praktikum und 100 UE Selbstlerneinheiten absolviert haben; Qualifizierungsprogramm oder
  • wenn Sie bereits tätig sind, mindestens über die Qualifikationsstufe 2 verfügen oder
  • eine kinderpflegerische, sozialpädagogische, pädagogische oder psychologische Berufsausbildung abgeschlossen haben UND die 48-stündige Grundqualifizierung des Hamburger Qualifizierungsprogramms absolvieren (Qualifikationsstufe 3).

Grundqualifizierung für pädagogische Berufe

Die für pädagogischen Berufe (zum Beispiel sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen) notwendige zusätzliche 48-stündige Grundqualifizierung gliedert sich in

  • einen Einführungskurs (E1) im Umfang von 15 Stunden sowie einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“, die vor Beginn der Tätigkeit absolviert sein müssen.
  • eine Praxisberatung / Supervision im Umfang von 24 Stunden und den Kurs „Kinderschutz und Kinderrechte“ im Umfang von neun Stunden, die tätigkeitsbegleitend durchgeführt werden.

Auch hierzu finden Sie genaue Informationen im Qualifizierungsprogramm.

Pädagogische Konzeption

Die Kindertagespflegeverordnung besagt ebenfalls, dass Großtagespflegestellen eine gemeinsame Pädagogische Konzeption erstellen und anwenden müssen.

Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Pädagogische Konzeption".

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen sowie Beratung erhalten Sie in Ihrer Tagespflegebörse.