Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Rechtsform
Alle Tagespflegepersonen in einer Großtagespflegestelle sind selbstständig tätig. Natürlich wird bei der Zusammenarbeit ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und Vertrauen vorausgesetzt.
Trotzdem sollten Sie sich vertraglich absichern: Was passiert, wenn eine Tagespflegeperson abspringt oder die vereinbarten Leistungen nicht erbringt? Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre finanziellen Investitionen nicht verloren gehen? Diese Fragen können Sie als GbR mit der Formulierung eines Gesellschaftsvertrags klären.
Eine gründliche Absprache und Vereinbarung vorab hilft in der Regel, späteren Konflikten vorzubeugen.
Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)?
Rein rechtlich gesehen stellen Sie als Großtagespflegestelle mit mindestens zwei Tagespflegepersonen, als so genannter Personenzusammenschluss, bereits eine GbR dar. Denn zur Gründung einer GbR ist es lediglich nötig, einen formlosen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, der auch mündlich vereinbart werden kann.
Eine GbR wird auch BGB-Gesellschaft genannt und wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 705) folgendermaßen definiert: "Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten".
Es ist sehr zu empfehlen, solch einen Gesellschaftsvertrag schriftlich zu formulieren. Damit können Sie Ihre Rechte und Pflichten sowie Regeln Ihrer Zusammenarbeit klar benennen und somit spätere Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten vermeiden.
Und falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, erfüllt ein schriftlicher Vertrag wichtige Beweiszwecke.
Wie formulieren Sie einen Gesellschaftsvertrag?
Ein Gesellschaftsvertrag sollte Regelungen vor allem zu folgenden Aspekten beinhalten:
- Name und Ort
- Zweck der Gesellschaft
- Beginn und Dauer
- Einlagen
- Haftung
- Geschäftsführung und Vertretung
- Vergütung und Entnahmen
- Beschlussfassung
- Urlaub und Krankheit
- Kündigung
- Auflösung der Gesellschaft
- Abfindung
Für die Formulierung eines solchen Gesellschaftsvertrags sind durch das BGB nur wenige zwingende Regelungen vorgegeben. Daher kann ein Gesellschaftsvertrag relativ einfach und entsprechend kurz formuliert und dabei sehr flexibel an Ihre jeweilige Situation in der Großtagespflegestelle angepasst werden.
Wir haben ein Muster für einen Gesellschaftsvertrag (Downloads siehe unten) erstellt, beispielhaft formuliert für eine Großtagespflegestelle. Der Mustervertrag soll Ihnen zur Orientierung dienen. Sie sollten sich zusätzlich auch beraten lassen, wenn Sie einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, am besten von einem Rechtsberater.
Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie hier:
- Handelskammer Hamburg
- andere Industrie- und Handelskammern (zum Beispiel IHK Stuttgart)
- www.existenzgruender.de
Beratung und Schulungen
Ihre Tagespflegebörse steht Ihnen zur weiteren Information und Beratung zur Verfügung.
Des Weiteren empfehlen wir Ihnen, an der Schulung "Großtagespflegestellen gründen und gemeinsam organisieren" teilzunehmen, die im Rahmen des Hamburger Qualifizierungsprogramm für Tagespflegepersonen angeboten wird und auch rechtliche Rahmenbedingungen vermittelt.
Darüber hinaus können Sie sich an die Handelskammer Hamburg wenden und deren Beratungs- und Schulungsangebote wahrnehmen.