Die Einschätzung, ob ein Kind krank ist, treffen grundsätzlich die Eltern. Die Eltern entscheiden auch – je nach Befinden ihres Kindes –, ob sie telefonisch Kontakt zur Hausarzt- oder Kinder- und Jugendarztpraxis aufnehmen.
Wenn Kinder offensichtlich krank in eine Einrichtung gebracht werden oder während der Betreuungszeit in der Einrichtung erkranken, kann die Einrichtung die Abholung veranlassen. Bei bekannten chronischen Erkrankungen mit erkältungsähnlichen Symptomen ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes zur Betreuung erforderlich.
Vorgehen bei akuten Erkrankungen
Tritt bei Kindern beispielsweise eines der folgenden Symptome auf, dürfen sie nicht in die Kita gebracht werden:
- Fieber (ab 38.0°C),
- starker Husten oder starke Halsschmerzen,
- starke Kopf- oder Gliederschmerzen,
- Durchfall, das heißt mindestens 3x täglich breiiger bis flüssiger Stuhl.
Vorgehen bei Auftreten von leichten Symptomen (leichter Infekt):
Ein Kind hat dann einen leichten Infekt, wenn es zwar Erkältungszeichen (wie Schnupfen und Husten) aufweist, aber fieberfrei und in einem unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand ist (das heißt, das Kind trinkt, isst und spielt normal). Tritt bei Kindern ein solcher leichter Infekt auf, dürfen sie die Einrichtung besuchen.
Wann darf das Kind nach einer Erkrankung wieder zur Kindertagesbetreuung?
Kinder müssen mindestens 24 Stunden frei von schweren Symptomen und in unbeeinträchtigtem Allgemeinzustand sein, bevor sie wieder in die Einrichtung dürfen. Es gilt der Merksatz: „So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Einrichtung gehen können, also darf es morgen wieder gehen.“
Nehmen die Eltern ärztliche Beratung in Anspruch, entscheidet das behandelnde ärztliche Personal, wann das Kind wieder betreut werden darf.
Bei einigen Infektionserkrankungen, zum Beispiel ansteckenden Durchfallerkrankungen durch Salmonellen, Noro- oder Rotaviren, dürfen Kinder beispielsweise erst nach 48 Stunden ohne Symptome wieder in die Kindertagesbetreuung.
Vorgehen bei akuten Atemwegserkrankungen
Die Sozialbehörde hat zum Umgang mit akuten Atemwegserkrankungen (ARE) in Kitas, Kindertagespflege und Schulen Informationen zum Umgang mit akuten Atemwegserkrankungen (ARE) in Kitas, Kindertagespflege und Schulen herausgegeben (Stand: Oktober 2024).