Wenn Sie sich vergeblich um einen Kita-Platz bemüht haben und die Hilfe Ihres Bezirksamtes in Anspruch nehmen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Beantragen Sie einen Kita-Gutschein und suchen Sie einen geeigneten Kita-Platz.
- Frühestens drei Monate vor Beginn des beantragten Kita-Gutscheins können Sie beim Bezirksamt Unterstützung bei der Kita-Platz-Suche erhalten und eröffnen damit das sogenannte Platznachweisverfahren.
Beispiel: Der Kita-Gutschein hat einen Bewilligungszeitraum vom 1. Juni 2020 bis 31. Mai 2021. Das Platznachweisverfahren kann ab 1. März 2020 beantragt werden. - Legen Sie dafür dem Bezirksamt eine aktuelle Liste von fünf Kitas vor, bei denen Sie bereits nachgefragt und Absagen erhalten haben. Nutzen Sie dafür gerne den unten angefügten Vordruck (PDF, 235 KB) zum Nachweis über die Kita-Platz-Suche.
- Bitte achten Sie darauf, dass dem Bezirksamt aktuelle Kontaktdaten von Ihnen vorliegen (Telefonnummer, E-Mail, Adresse).
- Das Bezirksamt startet die Suche und hat dafür drei Monate Zeit. Sollte das Bezirksamt keinen freien Kita-Platz finden können, wird die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) beteiligt. Im gesamten Platznachweisverfahren bleibt das Bezirksamt weiterhin Ihre Anlaufstelle und leitet Ihnen ggf. die Kontaktdaten einer Kita weiter.
- Das Platznachweisverfahren gilt als beendet, wenn ein freier Kita-Platz vermittelt werden konnte und ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird oder wenn Ihnen zwei freie Kita-Plätze angeboten wurden.
- Sollten Sie inzwischen selbst einen Kita-Platz finden, informieren Sie bitte sofort die Abteilung Kindertagesbetreuung im Bezirksamt. Das Platznachweisverfahren wird dann beendet.
* Die Inhalte dieses Artikels basieren auf dem unten angefügten "Merkblatt für Eltern zum Kita-Platznachweisverfahren". Das Merkblatt steht auch in mehreren Übersetzungen zur Verfügung.