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Kinderschutz

Mitteilungsbogen Kindeswohlgefährdung

Dieser Mitteilungsbogen wurde von den Hamburger Jugendämtern entwickelt und nach einer zweijährigen Praxiserprobung in 2017 überarbeitet, um eine qualitative Mitteilung über eine Kindeswohlgefährdung unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligungsrechte von Kindern zu ermöglichen. Er entspricht den aktuell geltenden gesetzlichen Grundlagen.

Dieser Mitteilungsbogen kann von Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe allgemein für Mitteilungen gemäß § 8a (4) SGB VIII und für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Geheimnisträger für Mitteilungen nach § 4 (3) KKG genutzt werden. Falls Ihr Träger für diesen Anlass einen eigenen Vordruck zur Verfügung stellt, können Sie diesen ebenfalls nutzen.

Ihre Informationen helfen dem Jugendamt bei der ersten Gefährdungseinschätzung und können als Grundlage für ein persönliches Gespräch dienen. Füllen Sie daher bitte die Bereiche, zu denen Sie Angaben machen können, möglichst ausführlich aus und kreuzen Sie „nicht bekannt“ an, wenn hierzu keine Informationen bekannt sind.

  • Mitteilung (Word-Datei, 70 KB) von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt nach § 8a(4) SGB VIII und § 4 (3) KKG 

Bitte senden Sie anschließend den Bogen per Fax oder Brief an die Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), zu finden im Behördenfinder Hamburg oder über den Telefonischen Hamburgservice Tel.: (040) 428 280.

Hinweis: Im Dokument sind Freifelder enthalten, in denen Sie zusätzliche Angaben machen können. Außerdem sind elektronische Hinterlegungen enthalten. Für die Anzeige von Dropdownmenüs oder Hilfetexten klicken Sie bitte mit der Maus auf die grau hinterlegten Felder und dann drücken Sie bitte gegebenenfalls die F1-Taste.

Weitere Informationen

Alle Informationen zum Thema Kinderschutz finden Sie hier.

Download

Mitteilung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt nach § 8a (4) SGB VIII und § 4 (3) KKG

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