Es gibt viele gute Gründe, Kinder in Bereitschaftspflege zu betreuen. Vielleicht suchen Sie eine Aufgabe, bei der Sie Kindern unmittelbar helfen können? Vielleicht sind Ihre eigenen Kinder schon „aus dem Haus“ und Sie haben die Energie, die zeitliche Kapazität und Lust darauf, sich um Kinder zu kümmern, ohne sich über viele Jahre an diese Aufgabe zu binden?
Besonderheiten der Bereitschaftspflege
Es gibt viele gute Gründe, Kinder in Bereitschaftspflege zu betreuen. Vielleicht suchen Sie eine Aufgabe, bei der Sie Kindern unmittelbar helfen können? Vielleicht sind Ihre eigenen Kinder schon „aus dem Haus“ und Sie haben die Energie, die zeitliche Kapazität und Lust darauf, sich um Kinder zu kümmern, ohne sich über viele Jahre an diese Aufgabe zu binden?
Bereitschaftspflege ist eine besondere Hilfeform:
Es kann vorkommen, dass Kinder „von jetzt auf gleich“ in der Pflegefamilie aufgenommen werden müssen. Deshalb ist es erforderlich, dass die Hauptbetreuungsperson nicht oder nur eingeschränkt berufstätig ist.
Eine weitere Besonderheit ist, dass Sie als Bereitschaftspflegefamilie im Laufe der Jahre verschiedene Kinder betreuen. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass alle Familien- mitglieder damit einverstanden sind, dass Sie Kinder in Bereitschaftspflege aufnehmen. Eigene Kinder sollten älter als zwei Jahre sein.
Weitere Voraussetzungen für Bereitschaftspflegeeltern sind:
- Herzlichkeit, Geduld und Flexibilität
- Humor und eine positive Lebenseinstellung
- Kommunikations- und Lernbereitschaft
- Erfahrung im Umgang mit Kindern
- ausreichenden Wohnraum und finanzielle Stabilität
- hohe Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst, dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie
Die eigene Familienform spielt für die Eignung als Bereitschaftspflegefamilie hingegen keine Rolle. Gleichgeschlechtliche Paare, Alleinstehende oder Patchworkfamilien kommen hier ebenso in Frage wie Familien mit und ohne leibliche Kinder.
Welche Kinder kommen in Bereitschaftspflegefamilien?
Manchmal müssen Kinder kurzfristig aus ihrer Familie herausgenommen werden, weil sie von ihren Eltern nicht ausreichend versorgt werden können.
Besonders bei Kindern in der Altersspanne zwischen null und zehn Jahren, die in ihrem bisherigen Leben häufig nicht genügend Schutz, Geborgenheit und Anerkennung erfahren haben, ist eine vorübergehende Betreuung in einer Bereitschaftspflegefamilie oft besser als die in einem Kinderschutzhaus.
Wie lange bleibt ein Bereitschaftspflegekind in der Familie?
Die Kinder verbleiben für eine begrenzte Zeit in der Bereitschaftspflegefamilie. Der Zeitraum kann variieren. Abhängig von den individuellen Umständen können das einige Wochen, manchmal aber auch einige Monate sein. In dieser Zeit klärt das Jugendamt mit allen Beteiligten, ob das Kind zu seinen Eltern zurückkehren kann oder dauerhaft ein anderer Lebensmittelpunkt gefunden werden muss.
Wie können Sie Bereitschaftspflegefamilie werden?
Als Bereitschaftspflegeeltern werden Sie gut auf Ihre Aufgabe vorbereitet. Hierfür gibt es in Hamburg eine verbindliche Grundqualifizierung für Bewerber:innen. Diese wird zentral beim Bildungszentrum Hamburger Pflegefamilien und Patenschaften durchgeführt.
Wer ein Hamburger Kind betreuen möchte, nimmt zunächst an zwei Informationsabenden teil. Die erforderliche Qualifizierung umfasst zwei Seminarblöcke von jeweils 15 Stunden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Zusätzlich zur Qualifikation finden persönliche Gespräche mit Fachkräften des zuständigen Pflegekinderdienstes statt.
Zum Schutz der Kinder gibt es in Hamburg ein paar unverzichtbare Voraussetzungen, um Bereitschaftspflegestelle zu werden. So sind alle Haushaltsangehörigen ab 18 Jahre verpflichtet, folgende Unterlagen vorzulegen:
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis
- Drogentest
Nach erfolgreicher Qualifizierung und Vorlage der Unterlagen entscheidet der Pflegekinderdienst abschließend, ob Sie geeignet sind, Kinder im Rahmen von Bereitschaftspflege aufzunehmen.
Welche Unterstützungen gibt es?
Die Hamburger Pflegekinderdienste informieren, beraten und unterstützen Bereitschaftspflegefamilien in der Vorbereitungsphase, bei der Aufnahme eines Kindes und während der gesamten Zeit der Unterbringung engmaschig. Als Bereitschaftspflegeeltern steht Ihnen das Weiterbildungsangebot des Bildungszentrums Hamburger Pflegefamilien und Patenschaften zur Verfügung.
Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit wird mit dem Pflegekinderdienst vertraglich festgelegt. Für die Zeit, in der Sie ein Kind betreuen, erhalten Sie einen Erziehungskostenanteil. Zudem zahlt das Jugendamt den Unterhalt für das Pflegekind. Ergänzend bekommen Bereitschaftspflegefamilien unter anderem einzelfallabhängig einmalige Beihilfen und Zuschüsse sowie einen Zuschuss zur Altersvorsorge und Beiträge zu Versicherungsleistungen wie der Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Möchten Sie mehr erfahren?
Dann kontaktieren Sie uns gerne:
Zentrale Pflegestellenvermittlung (ZPV) für ganz Hamburg
Bezirksamt Altona
Platz der Republik 1
22765 Hamburg
Tel. 040 - 428 11 36 47
E-Mail: koordination-pkd@altona.hamburg.de
oder
PFIFF Fachdienst für Familien gGmbH
Bildungszentrum Hamburger Pflegefamilien und Patenschaften
Brauhausstieg 15-17
22041 Hamburg
Tel. 040 - 41 09 84 60
E-Mail: bildungszentrum@pfiff-hamburg.de
https://kurse-pfiff-hamburg.de