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Fragen und Antworten: Das neue Cannabisgesetz

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Cannabis
Cannabis Colourbox.de / #285561

Das neue Cannabisgesetzes ermöglicht seit dem 1. April den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie seit Juli den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen - die sogenannte erste Säule eines zweistufigen Gesetzes.

Mit der Säule 2 plant der Gesetzgeber modellhaft und im weiteren Schritt, an ausgewählten Standorten einen kontrollierten Anbau und eine Abgabe von Cannabis zu ermöglichen. Ein Datum für die Umsetzung liegt hierfür noch nicht vor.

Den Gesetzestext finden Sie hier.

Aktuelle Infos zum Sachstand des Cannabisgesetzes finden Sie hier: Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz - BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Hamburg wird zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes die entsprechenden Informationen zur landesspezifischen Umsetzung und Antragstellung bereitstellen.

Hamburg hat unabhängig von der Gesetzgebung auch schon in der Vergangenheit die Suchtprävention im Zusammenhang mit Cannabis sehr ernst genommen. Das gleiche gilt für das Beratungsangebot der Hamburger Suchtkrankenhilfe.

Weitere Infos zu Cannabis sowie Hinweise zum Hamburger Hilfesystem finden Sie hier:

SUCHTPRÄVENTION:

SUCHTBERATUNG UND BEHANDLUNG: