Fragen und Antworten: Das neue Cannabisgesetz

  • Sozialbehörde
Cannabis Colourbox.de / #285561

Das neue Cannabisgesetzes ermöglicht seit dem 1. April 2024 den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie seit Juli den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen - die sogenannte erste Säule eines zweistufigen Gesetzes.

Mit der Säule 2 plant der Gesetzgeber modellhaft und im weiteren Schritt, an ausgewählten Standorten einen kontrollierten Anbau und eine Abgabe von Cannabis zu ermöglichen. Ein Datum für die Umsetzung liegt hierfür noch nicht vor.

Den Gesetzestext finden Sie hier.

Aktuelle Infos zum Sachstand des Cannabisgesetzes finden Sie hier: Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz - BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Umsetzung in Hamburg

Informationen zur landesspezifischen Umsetzung und Antragstellung finden Sie hier:

Prävention, Beratung und Behandlung

Hamburg hat unabhängig von der Gesetzgebung auch schon in der Vergangenheit die Suchtprävention im Zusammenhang mit Cannabis sehr ernst genommen. Das gleiche gilt für das Beratungsangebot der Hamburger Suchtkrankenhilfe.

Weitere Infos zu Cannabis sowie Hinweise zum Hamburger Hilfesystem finden Sie hier:

Suchtprävention

Suchtberatung und Behandlung

Zum Weiterlesen

Lachgas-Kapseln
IMAGO / Dreamstime
Distickstoffmonoxid („Lachgas“)

Neue Verordnung trat am 1. Januar 2025 in Kraft

Seit dem 1. Januar 2025 ist es in Hamburg verboten, „Lachgas“ an Kinder und Jugendliche zu verkaufen. Es drohen hohe Bußgelder.

Titelseite des Memorandums
FHH

Zukunftswerkstatt Suchtprävention Hamburg

Vom 1. bis 3. November 2023 fand mit 68 Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen der Suchthilfe, Schule, Jugendhilfe, Polizei, Krankenkassen und weiteren Akteuren der Hamburger Suchthilfe die „Zukunftswerkstatt Suchtprävention Hamburg“ statt.

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