Spieler- und Jugendschutz

Hamburgische Sportwetten-Teilnahmeschutzverordnung

Die Hamburgische Sportwetten-Teilnahmeschutzverordnung (HmbSportwSchuVO) konkretisiert die Regelungen aus dem Hamburgischen Glücksspielstaatsvertrags-Ausführungsgesetz.

  • Sozialbehörde
Aufgeklappter Laptop, davor ein Fußball und ein Bündel Geldscheine
Colourbox.de / Roberto Rizzo

Rechtliche Grundlage

In der Sitzung des Senats am 13. Juli 2021 wurde die Verordnung zum Schutz von Teilnehmenden an Sportwetten verabschiedet und am 23. Juli 2021 in Kraft gesetzt.

Mit der Verabschiedung dieser Verordnung hat der Senat von seinem Recht Gebrauch gemacht, die Anforderungen an die Sozialkonzepte, die von den Anbieterinnen und Anbietern vorgehalten werden müssen, festzulegen sowie den Inhalt und den Umfang der obligatorischen Personalschulungen zu regeln.

Die Hamburgische Sportwetten-Teilnahmeschutzverordnung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Sportwetten. Die Betreiberinnen und Betreiber von Wettvermittlungsstellen sind verpflichtet, die Schutz- und Präventionsmaßnahmen umzusetzen und damit Verantwortung für ihre Kundinnen und Kunden zu übernehmen.

Durch die Verordnung werden sowohl die Anforderungen, die an die Sozialkonzepte gestellt werden, als auch die Ausgestaltung der Schulungen für den kleinen und großen Sachkundenachweis konkretisiert.

Anforderungen an Wettvermittlungsstellen

Die Betreiberinnen und Betreiber von Wettvermittlungsstellen müssen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen lassen.

Das gesamte Aufsichtspersonal muss umfassende Kenntnisse über die Gefahren erwerben, die von der Teilnahme an Sportwetten ausgehen und zur Entstehung von Spielsucht führen. Außerdem müssen sie im Rahmen der Schulungen lernen, wie auffällige Kundinnen und Kunden auf Hilfsangebote angesprochen werden können.

Die Betreiberinnen und Betreiber von Wettvermittlungsstellen müssen darüber hinaus an einem Schulungsmodul zu den rechtlichen Rahmenbedingungen teilnehmen.

Die Schulungen sind regelmäßig zu wiederholen, die erste Wiederholung ist nach drei Jahren, danach alle fünf Jahre vorgeschrieben.

Die Liste der anerkannten Schulungskonzepte finden Sie unten. 

Hinweise für Anbieterinnen und Anbieter von Schulungen

Anbieterinnen und Anbieter können sich mit einem formlosen Schreiben bei der zuständigen Behörde um die Aufnahme ihrer Schulungskonzepte in die unten angefügte Liste bewerben.

Der Bewerbung sind das vollständige Schulungskonzept und eine schriftliche Einwilligung gemäß § 5 des Hamburger Datenschutzgesetzes vom 5. Juli 1990 in der jeweils geltenden Fassung beizulegen.

Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das Schulungskonzept unter Nennung des Anbieters oder der Anbieterin in die Liste aufgenommen. Der Eintrag wird nach Ablauf von fünf Jahren aus der Liste gelöscht, wenn nicht die Anbieterin oder der Anbieter die Löschung zu einem früheren Zeitpunkt verlangt. Frühestens ein Jahr vor Ablauf der Frist kann diese auf Wunsch der Anbieterin oder des Anbieters verlängert werden.

Liste der anerkannten Schulungskonzepte für Schulungen nach der Hamburgischen Sportwettenteilnahmeschutzverordnung

In der folgenden Liste sind die Anbieter aufgelistet, die gemäß § 4 der Verordnung zur Ausführung von Maßnahmen zum Schutz von Teilnehmenden an Sportwetten nach dem Hamburgischen  Glücksspielstaatsvertrags-Ausführungsgesetz (Hamburgische Sportwettenteilnahmeschutzverordnung – HmbSportwSchuVO) Schulungen anbieten (Stand: Februar 2026).

Bezeichnung der SchulungKontaktdaten
Sachkundenachweis (groß)
gem. § 2 Abs. 1 HmbSportwSchuVO
Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. 
Babenhäuser Str. 4
63533 Mainhausen
+49 6104 987 99 68
https://gluecksfall.com
Sachkundenachweis (klein)
gem. § 2 Abs. 2 HmbSportwSchuVO
Glücksfall – Zentrum für Spielerschutz e.V. 
Babenhäuser Str. 4
63533 Mainhausen
+49 6104 987 99 68
+49 151 242 666 00
https://gluecksfall.com
Sachkundenachweis (klein)
gem. § 2 Abs. 2 HmbSportwSchuVO
Caritasverband f. d. Erzbistum Berlin
Große Hamburger Str. 18
10115 Berlin
+49 30 66633-417/416
www.caritas-schulung.de 
Sachkundenachweis (groß)
gem. § 2 Abs. 1 HmbSportwSchuVO
ECCG
Birkenwaldstr. 38
63179 Obertshausen
Sachkundenachweis (klein)
gem. § 2 Abs. 2 HmbSportwSchuVO
ECCG
Birkenwaldstr. 38
63179 Obertshausen
Sachkundenachweis (groß)
gem. § 2 Abs. 1 HmbSportwSchuVO

Origo GmbH
Gunther-Plüschow-Str. 15
50829 Köln
Tel. 0221 466886-0
www.origo-akademie.de
info@origo-akademie.de 

Sachkundenachweis (klein)
gem. § 2 Abs. 2 HmbSportwSchuVO
Origo GmbH
Gunther-Plüschow-Str. 15
50829 Köln
Tel. 0221 466886-0
www.origo-akademie.de
info@origo-akademie.de 

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