Wie stellen Eltern sicher, dass Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes frühzeitig erkannt und behandelt werden?
- Nutzen Sie die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U10 für Ihr Kind! Mehr Informationen...
- Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind und sich Sorgen machen!
Vielleicht kann Ihrem Kind durch Frühförderung geholfen werden. Fachleute können einschätzen, ob die von Ihnen beobachteten Auffälligkeiten behandlungs- oder förderbedürftig sind. Sie werden – wenn nötig – weitere Maßnahmen wie Untersuchungen anraten.
Ansprechpartner in Ihrer Nähe sind an erster Stelle die Kinderärztin oder der Kinderarzt; es können aber auch die Mütterberatungsstelle, die Familienhebamme, der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst am Gesundheitsamt, das Beratungszentrum ‚sehen – hören – bewegen – sprechen’ oder eine Frühförderstelle sein.
Hamburg verfügt über ein "Hilfesystem Frühförderung“ für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und ihre Familien. mehr... Frühförderung beginnt mit der Feststellung des Entwicklungsrisikos und endet in der Regel mit dem Schuleintritt.
Folgende Leistungen und Hilfen, die entweder im Rahmen der Eingliederungshilfe oder der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, finden sich unter der Bezeichnung „Frühförderung“:
- Komplexleistung Früherkennung und Frühförderung, die überwiegend durch Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF) und in besonderen Fällen durch Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) erbracht wird;
- heilpädagogische Leistungen, die durch Frühförderstellen und andere Anbieter oder nach Vollendung des 3. Lebensjahres in Kindertagesstätten erbracht werden (Integrations- und Sondergruppen);
- medizinisch-therapeutische Leistungen oder Heilmittel, die vom Kinderarzt verordnet und von Therapeuten (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie) in eigener Praxis erbracht werden;
- medizinische Diagnostik, Therapie und Förderung in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) für Kinder, die nach Art, Schwere und Dauer ihrer Behinderung nicht von geeigneten niedergelassenen Ärzten oder IFF behandelt werden können;
- Frühförderung in Tageseinrichtungen über das Kita-Gutschein-System für Kinder ab 3 Jahren, die behindert oder von Behinderung bedroht sind.
Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind oder bei denen eine wesentliche Entwicklungsstörung besteht, können im Rahmen der Eingliederungshilfe heilpädagogische Leistungen, die Komplexleistung Früherkennung und Frühförderung oder die Frühförderung in Tageseinrichtungen erhalten. Die Eingliederungshilfe ist für Eltern kostenfrei!
Das Sozialamt (Grundsicherungsamt) beziehungsweise das Jugendamt übernimmt in der Regel die Kosten für alle Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern:
- Eltern beantragen die Kostenübernahme für heilpädagogische Leistungen sowie für die Komplexleistung Früherkennung und Frühförderung im Sozialamt.
- Die Kostenübernahme für die Frühförderung in Tageseinrichtungen (Kita-Gutschein) wird beim Jugendamt, Abt. Kindertagesbetreuung beantragt.
Vom Sozial- oder Jugendamt wird eine ärztliche Begutachtung durch den Jugendpsychiatrischen Dienst beim Gesundheitsamt des Bezirkes oder durch das Beratungszentrum sehen-hören-bewegen-sprechen veranlasst.
Eine ausführliche Beratung erfolgt bei den Krankenkassen, den „Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger“ sowie in den Grundsicherungs- und Sozialämtern oder bei den Jugendpsychiatrischen Diensten der Gesundheits- und Umweltämter in den Bezirken, in denen der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz hat.
- Die zentrale Informations- und Beratungsstelle bei Fragen zur Früherkennung - Frühförderung in Hamburg ist die Koordination Frühförderung im Beratungszentrum sehen-hören-bewegen-sprechen:
Kontakt und telefonische Beratung: Dana Wagner - (040) 428 04-2557