Kindervorsorgeuntersuchungen
In ganz Deutschland gibt es einheitliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder.
Im Rahmen des Vorsorgeprogramms werden allen Kindern bis zu ihrem sechsten Lebensjahr an zehn verschiedenen Terminen – von der Geburt bis zur Einschulung - ärztliche Untersuchungen bei den Kinder- und Jugendärzten sowie bei den Hausärzten angeboten (U1 bis U9).
Ziel der Vorsorgeuntersuchungen ist es, festzustellen, ob ein Kind sich gesund und altersgerecht entwickelt.
Auf diese Weise können Krankheiten und Entwicklungsverzögerungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Die Kosten für die Untersuchungen werden von allen gesetzlichen und den meisten privaten Krankenkassen übernommen. Besteht kein Versicherungsschutz, können die Eltern sich mit dem Gesundheitsamt in ihrem Bezirk in Verbindung setzen, um den Kindern die Untersuchung zu ermöglichen.
Das Einladungswesen in Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg möchte die Gesundheit von allen Kindern gezielt fördern und ihren Schutz weiter verbessern. Aus diesem Grund hat die Hamburger Bürgerschaft beschlossen, aufbauend auf den Erfahrungen des zweijährigen Modellprojektes, ein optimiertes Einladungswesen für die Kindervorsorgeuntersuchungen U6 und U7 einzuführen.
Im Rahmen des Einladungswesens erhalten alle Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigte von Kindern im 10. bis 12. sowie im 21. bis 24. Lebensmonat, die in Hamburg gemeldet sind, eine Einladung zur Kindervorsorgeuntersuchung durch die in Neumünster ansässige Zentrale Stelle.
Das Schreiben erkennen Sie an der Illustration auf dem Briefumschlag. Die codierte und frankierte Karte nehmen Sie - gemeinsam mit dem gelben Kinderuntersuchungsheft - zur Kindervorsorgeuntersuchung mit.
Nach der Vorsorgeuntersuchung in der Arztpraxis bestätigt der Arzt/die Ärztin durch einen Praxisstempel auf der Karte, dass Ihr Kind an der Untersuchung teilgenommen hat, und schickt die Karte dann an die Zentrale Stelle zurück. Dort werden die eingesandten Postkarten mit den Daten der Meldebehörde abgeglichen.
Weitere Informationen und Materialien
Antworten auf häufige Fragen haben wir in einer FAQ-Liste zum neuen Einladungswesen (PDF) zusammengestellt.
Weitere Informationen zu den Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 und J1 erhalten Sie außerdem unter folgenden externen Links:
- Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres („Kinder-Richtlinien“)
- Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Jugendgesundheitsuntersuchung
Unter folgenden Internetadressen finden Sie neben ausführlichen Informationen zu allen Kindervorsorgeuntersuchungen auch noch viele weitere Hinweise zum gesunden Aufwachsen von Kindern:
- Info Kindergesundheit – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Kindervorsorgeuntersuchungen U1- U9
- Info Kindergesundheit – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Kindervorsorgeuntersuchungen J1
- Ich geh' zur U! Und Du? Eine Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - Informationen für Eltern und Fachkräfte
- Kinder- und Jugendärzte im Netz - Kindervorsorgeuntersuchungen