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Kinder- und Jugendgesundheit

Ambulante Hebammen

  • Sozialbehörde

Betreuung während der Schwangerschaft und des Wochenbetts durch ambulante Hebammen: Wichtige Infos auf einen Blick.

  • Sozialbehörde
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Inhaltsverzeichnis

Neben den Hebammen, die stationär im Krankenhaus, Geburtshaus oder bei der Hausgeburt bei der Geburt unterstützen, gibt es auch weitere, freiberuflich tätige, ambulante Hebammen. Diese können vor und nach der Geburt Schwangere und Familien bei Fragen zu körperlichen und seelischen Themen von Mutter und Kind begleiten und beraten. Das kann alles rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt sowie die Gesundheit von Mutter und Baby, das Stillen, die Körperpflege und die neuen Erfahrungen als Eltern und Familie betreffen.

Was macht eine ambulante Hebamme?

Vor der Geburt
  • Beratung zu gesunder Ernährung / zu gesundem Verhalten in der Schwangerschaft
  • Beratung und Unterstützung bei körperlichen oder seelischen Problemen in der Schwangerschaft.
  • Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
    Jede Schwangere sollte die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft wahrnehmen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Die Untersuchungen können komplett bei Frauenärztinnen und -ärzten oder komplett bei Hebammen durchgeführt werden (Ultraschall nur bei Frauenärztinnen und -ärzten). Es gibt ebenso die Möglichkeit, sich in beliebiger Aufteilung wechselnd bei Frauenärztinnen und -ärzten und Hebammen, zum Beispiel abwechselnd, untersuchen zu lassen, je nach eigenen Wünschen und in Absprache mit der Frauenärztin oder dem Frauenarzt und der Hebamme. Die Ergebnisse werden im Mutterpass dokumentiert.

    Hebammen können während der Schwangerschaft fast jede Vorsorgeuntersuchung durchführen. Dazu gehören: Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker, Kontrolle des Standes der Gebärmutter, Feststellung der Lage, Stellung und Haltung des Kindes und Kontrolle der kindlichen Herztöne.
  • Geburtsvorbereitungskurs
    Kurse zur Geburtsvorbereitung bei einer Hebamme können vor Ort oder online besucht werden. Die Kosten für bis zu 14 Stunden werden für die Schwangere komplett und ohne Voraus- oder Zuzahlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
    Für Partnerinnen und Partner erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Krankenkasse, ob die Kosten ganz, teilweise oder gar nicht übernommen werden.

Die erste Zeit nach der Geburt nennt man „Wochenbett“. In dieser meist eher ruhig und häuslich gehaltenen Zeit kann sich die Mutter körperlich und seelisch von Schwangerschaft und Geburt erholen und sich auf ihre neue Rolle einstellen. Ebenso kann das Baby in Ruhe in der neuen Umgebung ankommen und die Familie findet ihren gemeinsamen Einstieg in die neue Lebenswelt.

Diese erste Phase ist unterschiedlich lang; man geht verallgemeinert gesprochen von ungefähr sechs bis zwölf Wochen aus. In dieser Zeit kann die sogenannte „Wochenbettbetreuung“ durch die Hebamme stattfinden. Dazu kommen die Hebammen zur Familie nach Hause -wenn das gewünscht ist- und berät Sie zu allen Fragen. Sie fördert idealerweise eine enge Bindung zwischen den Eltern und dem Kind. Sie kann Familien auch bei Bedarf an weitere Fachkräfte vermitteln. 

Nach der Geburt
  • Hausbesuch
    Auf Wunsch besucht die Hebamme Sie zu Hause. Auch telefonische Beratung oder Video-Sprechstunden sind nach Absprache möglich.
  • Kontrolle der Wundheilung
    Die Hebamme kontrolliert die Wundheilung eventueller Geburtsfolgen bei der Mutter und beobachtet die Abheilung des Nabels beim Baby.
  • Untersuchung des Babys
    Die Hebamme kann die Entwicklung des Babys beurteilen, eventuelle gesundheitliche Probleme feststellen und das Baby am dritten Lebenstag auf eine Stoffwechselkrankheit untersuchen. Dazu entnimmt sie Blut aus der Ferse des Kindes.
  • Beratung zur Ernährung und Körperpflege des Neugeborenen
    Die Hebamme berät Sie zu Ernährung (Stillen, Abpumpen, Flaschenfütterung, Ersatzmilch) und Körperpflege (zum Beispiel Wickeln und Baden) des Babys.
  • Beratung zu Vorbeugemaßnahmen, Impfungen und weiteren Untersuchungen
    Die Hebamme klärt mit Ihnen, welche Untersuchungen für Mutter und Kind anstehen. Dazu gehören auch Vorbeugemaßnahmen gegen Karies und Allergien sowie wichtige Impfungen für das Neugeborene.
  • Die Hebamme begleitet Sie bei den ersten Schritten als neue Familie
    Ihre Hebamme spricht mit Ihnen auch über Ihre Geburtserfahrungen und über die Lebensveränderungen für die Familie durch das Kind sowie Ihre Erfahrungen in der Elternrolle.
  • Die Hebamme berät zur Rückbildung
    Nach der Geburt können Sie einen Rückbildungskurs bei einer Hebamme besuchen. Auch hier werden Kosten für bis zu zehn Stunden für die Mutter komplett und ohne Voraus- oder Zuzahlung von den gesetzlichen Krankenkassen für analoge oder online Live-Kurse übernommen.

Wer trägt die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme?

Für gesetzliche Versicherte werden die Kosten der gesamten vor- und/oder nachgeburtlichen Hebammenbetreuung in einem gewissem Rahmen (siehe nachfolgender Abschnitt) von den Krankenkassen übernommen.

Die Abrechnung findet anhand Ihrer Versicherungsnummer/-karte direkt zwischen der Hebamme und der Krankenkasse statt. Für Privatversicherte gelten die Bedingungen Ihrer Versicherung. Diese können direkt bei der privaten Krankenversicherung erfragt werden.

Die Leistungen der Krankenkassen gelten zum Beispiel auch für Transmänner oder nicht-binäre Personen, wenn sie schwanger sind oder ein Kind geboren haben, für Pflege- oder Adoptiveltern, wenn das Kind schon früh nach der Geburt von der leiblichen Mutter getrennt ist, und in der schwierigen Situation während und nach einer Fehl- oder Totgeburt.

Wie lange dauert die Betreuung durch eine Hebamme?

Für gesetzlich Versicherte gilt im Regelfall:

  • Bis zum zehnten Lebenstag des Babys können täglich zwei Hausbesuche (auch telefonische- oder Videoberatungen) der Hebamme erfolgen. Bei noch weitergehendem Betreuungsbedarf ist eine ärztliche Anordnung notwendig.
  • Bis das Kind zwölf Wochen alt ist, sind weitere 16 Termine möglich,
    als Hausbesuch, in einer Hebammenambulanz oder als telefonische- oder Videobetreuung.
  • Nach der zwölften Lebenswoche können Sie mit Ihrer Hebamme bis zu acht weitere Hausbesuche, telefonische- oder Videobetreuungen, zum Thema Stillen vereinbaren.

Dieses Angebot gilt bis zum neunten Lebensmonat des Babys beziehungsweise bei Stillproblemen, so lange Sie stillen. In bestimmten Fällen gelten abweichende Regelungen, zum Beispiel bei Frühgeburten. Bei schweren Still- oder Entwicklungsproblemen kann eine Ärztin oder ein Arzt gegebenenfalls eine weitere Hebammenbetreuung per Attest anordnen. Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse, Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme.

Wie finde ich eine Hebamme?

Wir empfehlen eine zügige Suche nach einer Hebamme zu Beginn der Schwangerschaft.

Auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) finden Sie eine Hebammenliste mit Suchfunktion: 

GKV-Spitzenverband: Hebammenliste

Der GKV-Spitzenverband führt eine Liste mit allen Hebammen, die gesetzlich Versicherte betreuen. Alle dort aufgeführten Hebammen rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab, ohne dass für die Versicherten zusätzliche Kosten oder Vorauszahlungen entstehen. Dort ist nicht angegeben, ob die Hebamme noch freie Plätze zur Betreuung hat. Dies können Sie direkt bei der Hebamme anfragen. Die Sozialbehörde und der GKV-Spitzenverband vermitteln keine freien Hebammen.


Des Weiteren stehen im Internet diverse Vermittlungsplattformen für die Hebammensuche zur Verfügung. Ebenso können Sie sich zur Orientierung an den Deutschen Hebammenverband, den Hebammenverband Hamburg oder den Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands wenden.

Eine Hebamme berät eine sorgenvolle Mutter
Modell Foto: Colourbox.de

Wo finde ich zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten in belastenden Lebenssituationen?

Familienteams
Wenn Sie aufgrund einer belastenden Lebenssituation zusätzliche Unterstützung in der Schwangerschaft oder dem ersten Lebensjahr Ihres Kindes (bei Bedarf auch länger) benötigen, können Sie sich an eins der Familienteams in Ihrer Nähe wenden.

Die Teams bestehen aus Familienhebammen, Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Sozialpädagoginnen und können Sie bei allen Fragen rund um die Geburt, das Aufwachsen des Kindes und Ihre Lebenssituation beraten und unterstützen.

Wenn Ihr Kind sehr unruhig ist und viel weint, finden Sie spezielle Unterstützungsangebote auf der Seite Schreibabys.

Mütterberatung
Bei weiteren vor- und nachgeburtlichen Fragestellungen kann Ihnen eventuell auch die Mütterberatung in Ihrer Nähe weiterhelfen.

Hebammensprechstunde
In einigen Bezirken in Hamburg gibt es offene Hebammensprechstunden.

Fragen zum Stillen
Bei Fragen, die spezifisch das Thema „Stillen“ betreffen, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Stillen.

Weitere Beratung und Information

Weitere allgemeine Informationen zu Leistungen von ambulanten Hebammen erhalten Sie bei folgenden Stellen:

Bitte wenden Sie sich zu allen weiteren Fragen hinsichtlich des Leistungsanspruchs rund um die Geburt an Ihre Krankenkasse. Diese kann Sie auch zu etwaigen kassenspezifischen Zusatzleistungen rund um die Schwangerschaft beraten.