Schwangerenvorsorgeuntersuchungen – Wozu?
Die Vorsorge während der Schwangerschaft ist ein wichtiger Beitrag für die Gesundheit von Mutter und Kind. Die frühe Erkennung möglicher Erkrankungen bietet die Chance einer rechtzeitigen Behandlung. Unauffällige Untersuchungsergebnisse bestärken Sie darin, dass Ihre Schwangerschaft normal verläuft. Schwangerenvorsorgeuntersuchungen werden sowohl von Hebammen als auch von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Die regelmäßigen Termine beinhalten Beratung und medizinische Untersuchungen. Ziel der Schwangerenvorsorge ist es, die Gesundheit von Mutter und Kind zu fördern, den Verlauf der Schwangerschaft zu überwachen und Risiken frühzeitig zu erkennen, um spezielle Maßnahmen einzuleiten. Die Schwangere wird über alle sinnvollen und notwendigen Untersuchungen - ihren Grund und mögliche Folgen - beraten und entscheidet eigenverantwortlich über Art und Umfang der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Dies ist Ihr gesetzlicher Anspruch:
Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und medizinische Untersuchung. Die medizinische und beratende Begleitung durch eine Ärztin oder einen Arzt und eine Hebamme stehen jeder Schwangeren kostenlos zur Verfügung. Die Kosten für die Schwangerenvorsorge übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (bei privaten Krankenversicherungen ist der jeweils vereinbarte Tarif maßgeblich - die Leistungen im (neuen) Basistarif ab dem 01.01.2009 entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherungen). Die Untersuchungen, einschließlich der Feststellung der Schwangerschaft, sind von der Praxisgebühr befreit.
Hinweise für berufstätige Schwangere
Berufstätige Schwangere müssen für sämtliche Vorsorgeuntersuchungen von der Arbeit freigestellt werden, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, aktiv dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsplatz die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährdet. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.hamburg.de/mutterschutz/
Beratungsstellen
Jede Schwangere kann sich auf Wunsch in einer Schwangerenberatungsstelle kostenlos zu allen persönlichen oder partnerschaftlichen Problemen beraten lassen. Die Beratungsstellen informieren außerdem zu rechtlichen und finanziellen Fragen, sowie zur vorgeburtlichen Diagnostik.
Das wird gemacht:
Bis zur 32. Schwangerschaftswoche erfolgen die Untersuchungen in der Regel alle vier Wochen, danach bis zum errechneten Geburtstermin alle zwei Wochen, beim Überschreiten des errechneten Termins normalerweise alle zwei Tage. Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung wird die Krankengeschichte der werdenden Mutter erfasst, körperliche und seelische Belastungen werden erfragt. Die Schwangere wird beraten und untersucht. Werden in einer Schwangerschaft Besonderheiten festgestellt, kann dies im Mutterpass als sogenannte Risikoschwangerschaft dokumentiert werden. Dies kommt häufig vor und bedeutet zunächst nur eine intensivere Überwachung des Schwangerschaftsverlaufes durch eine Ärztin / einen Arzt und bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen. In Absprache kann eine Hebamme parallel mitbetreuen.
Pränataldiagnostik – Untersuchungsmöglichkeiten des Ungeborenen im Mutterleib
Untersuchungen des Fötus im Rahmen der Pränatalen Diagnostik gehören nicht zur regulären Schwangerschaftsvorsorge. In der Praxis werden pränataldiagnostische Untersuchungen häufig ab der 10 Schwangerschaftswoche mit angeboten. Sie dürfen jedoch nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der werdenden Mutter vorgenommen werden.
Eine Schwangere sollte sich vor jeder Untersuchung über Art und Zweck der Maßnahme genau informieren und über die mögliche Folgen beraten lassen. Vorgeburtliche Untersuchungen können Hinweise auf bestimmte Fehlbildungen, Infektionen, Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien geben
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – Was ist das?
Individuelle Gesundheitsleistungen sind ärztliche Leistungsangebote außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte müssen diese Untersuchungen extra bezahlen. Über eine Inanspruchnahme sollte jede Schwangere nach einer Beratung individuell entscheiden.
Mutterpass – Was steht drin?
Alle im Rahmen der Schwangerenvorsorge erhobenen Befunde werden im Mutterpass dokumentiert. Er verbleibt im Besitz der Schwangeren und sollte auch im Alltag immer mitgeführt werden. Die werdende Mutter kann mit Hilfe ihres Mutterpasses selber überprüfen, welche Untersuchungen laut Mutterschutzgesetz vorgeschrieben sind und welche Befunde erhoben wurden. Alle behandelnden Ärztinnen, Ärzte und Hebammen können an Hand des Mutterpasses den Verlauf der jetzigen oder auch vorangegangener Schwangerschaften nachvollziehen.