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U1-U9

Die Kindervorsorgeuntersuchungen

  • Sozialbehörde

In ganz Deutschland werden bei Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten sowie bei Hausärztinnen und -ärzten einheitliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt.

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© auremar / Fotolia

Kinder-Vorsorgeuntersuchungen bieten jedem Kind die Chance, dass mögliche gesundheitliche Probleme oder Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und behandelt werden können und Ihr Kind – falls erforderlich – gezielt unterstützt und gefördert werden kann. Je früher gesundheitliche Probleme erkannt und behandelt werden, desto größer sind zumeist die Heilungschancen.

Im Rahmen des Vorsorgeprogramms werden allen Kindern bis zu ihrem sechsten Lebensjahr an zehn verschiedenen Terminen – von der Geburt bis zur Einschulung - ärztliche Untersuchungen angeboten (U1 bis U9). Im 13. bis 14. Lebensjahr folgt mit der J1 ein weiteres Untersuchungsangebot. 

Besteht kein Versicherungsschutz, können die Eltern sich mit dem Gesundheitsamt in ihrem zuständigen Bezirk in Verbindung setzen, um den Kindern die Untersuchung zu ermöglichen.

Darüber hinaus tragen viele Krankenkassen die Kosten für drei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U10 im Alter von 7 bis 8 Jahren, die U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren und die J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren). Hier sollten Eltern sich vor der Untersuchung bei ihrer jeweiligen Krankenkasse bezüglich einer möglichen Kostenübernahme erkundigen.

Terminvereinbarung in der Arztpraxis

Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den vorgegebenen Altersspannen stattfinden, weil die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen nur in einem bestimmten Zeitraum erfolgversprechend sind. 

Außerdem sind die Untersuchungstermine so bestimmt, dass wichtige, in bestimmten Zeitspannen erfolgende Entwicklungsschritte beurteilt werden können. Daher ist es wichtig, die Termine in der kinderärztlichen Praxis immer frühzeitig zu vereinbaren. 

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist nur in dem vorgegebenen Zeitraum (Untersuchungs- und Toleranzzeitraum) möglich. 

Wo können die Untersuchungen durchgeführt werden?

Kindervorsorgeuntersuchungen werden in der Regel durch eine/n Kinder- und Jugendärztin oder -arzt durchgeführt, sie können aber auch durch Ihre Hausärztin oder Hausarzt ausgeführt werden. 

Mit Hilfe der Arztsuche des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. oder über die Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung können Sie eine Arztpraxis finden, in der Kindervorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden. 

Sie können sich auch an die Patientenberatung Hamburg, eine gemeinsame Einrichtung der Ärztekammer Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung, unter der Telefonnummer 040 – 20 22 99 222 wenden.

Ausführliche Informationen zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und auf der Seite der Stadt Hamburg.