Das Präventionsgesetz wird ab 2016 wirksam. Es besteht im Wesentlichen aus einer Ergänzung des § 20, SGB V und nimmt damit vorrangig die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in die Pflicht.
Die Krankenkassen erarbeiten derzeit gemeinsam mit den Unfall-, Pflege- und Rentenkassen auf Bundesebene eine nationale Präventionsstrategie – die sogenannten Bundesrahmenempfehlungen.
Auf Länderebene sollen Landesrahmenvereinbarungen (LRV) geschlossen werden, die sich an den Bundesrahmenempfehlungen orientieren.
Sie regeln gemeinsame und einheitlich zu verfolgende Ziele und Handlungsfelder, Zuständigkeitsfragen, die Koordinierung von Leistungen der Beteiligten, die Mitwirkung weiterer Einrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und der Jugendhilfe.
Der Pakt für Prävention soll als beratendes Gremium für die Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung dienen und darum bereits zu einem frühen Zeitpunkt einbezogen werden.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Paktes für Prävention am 10. Februar 2016 sind die bisher von einer Vorbereitungsgruppe konsentierten Leitlinien und Strukturen vorgestellt, diskutiert und kommentiert worden.
Vertreterinnen und Vertreter der über das Präventionsgesetz vom Bundesgesetzgeber beauftragten Institutionen und Verbände (Kassen, GRV, GUV, Land) nehmen an dieser Vorbereitungsgruppe teil. Sie wird vom Verband der Ersatzkassen (vdek) in Hamburg moderiert. Die Leiterin des vdek hat den Sachstand (Leitlinien und Strukturen) auf der Informationsveranstaltung vorgestellt.
Qualitätsleitlinien:
- Aufbau von Gesundheitsförderungs- und Präventionsketten über die gesamte Lebensspanne
- Stärkung bewährter Strukturen/Abläufe
- Fokussierung auf sozial Benachteiligte (Sozialraumbezug) und besonders belastete Beschäftigte
- Stärkung der partizipativen Arbeitsweise
- Herstellen von Transparenz
- Koordiniertes Vorgehen/Vernetzung
- Fortsetzung eigener Aktivitäten der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner bei gleichzeitiger Abstimmung und Koordinierung
- Orientierung an Ergebnissen der Gesundheitsberichterstattung und den Zielen des Paktes für Prävention
Die Mitglieder des Paktes für Prävention haben diese Punkte positiv bewertet, gleichzeitig um einige Klarstellungen und Ergänzungen gebeten:
- Qualitätssicherung und –entwicklung sowie Ergebnisqualität sicherstellen - über Prozess-, Struktur und Ergebnisqualität (Präventionsleitfaden) hinaus in Richtung Wirksamkeit
- Niedrigschwelligkeit gewährleisten:
- Zugänge erleichtern für benachteiligte Menschen, zum Beispiel durch die Ansprache in deren Lebenswelten (zum Beispiel Aktivitäten in internationalen Vorbereitungsklassen, Kitas in oder an Flüchtlingsunterkünften)
- Zugänge insbesondere für kleinere Betriebe ebnen, damit sie Gesundheitsförderung und Prävention umsetzen können
- Nachhaltigkeit gewährleisten
- „Stärkung bestehender Strukturen“ (wesentlich Pakt für Prävention und HAG) muss im weiteren Prozess näher erläutert werden
- Integrierte Strategien voranbringen, das heißt einbinden, was in Hamburg bereits gut funktioniert
- Bei der Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen weitere Programme etcetera einbeziehen und für Gesundheitsförderung und Prävention nutzen (zum Beispiel RISE, Demografiekonzept Hamburg 2030, Dekadenstrategie Sport, Guter Start für Hamburgs Kinder, Stromaufwärts an Bille und Elbe, etcetera)
- Stärkere Zusammenarbeit der Fachpolitiken hamburgweit und auf Bezirksebene
- Gesundheitsförderung in Lebenswelten und Schaffung gesundheitsförderlicher Lebenswelten (verhaltens- und verhältnisbezogene Gesundheitsförderung)
- Beim Lebensweltansatz folgende Menschen mit spezifischen Belastungen berücksichtigen: Menschen mit Behinderung, Pflegende Angehörige, Flüchtlinge / Nichtversicherte
- Bei der Zielgruppe der Flüchtlinge Zahngesundheit zusätzlich in den Blick nehmen
- Gesundheitsförderung zusammen mit
- Nutzerinnen und Nutzern der Lebenswelten
- mit Beschäftigten von Anbietern in Lebenswelten unter Einbeziehung von Selbsthilfe-Aktivitäten, Ehrenamt und Nachbarschaftshilfen, Peer-Ansätzen (zum Beispiel wellcome, Stadtteilmütter) und der Arbeit von Stiftungen
Strukturen:
- Pakt für Prävention als beratendes Gremium
- Gremium zur Umsetzung und Steuerung der LRV
- Kooperationsvereinbarungen für Lebenswelten
- Weiterführen und Ausbau HAG-Projektfördertopf
Die Mitglieder des Paktes für Prävention haben diese Punkte grundsätzlich positiv bewertet, halten aber Klarstellungen und Ergänzungen fachlich für geboten:
- Pakt für Prävention nicht nur beratend, sondern auch an Umsetzung beteiligt
- Pakt für Prävention nutzen, um erfolgversprechende Strategien und Ansätze herauszuarbeiten und zu kommunizieren
- HAG als Struktur aufführen
- Gremium zur Umsetzung und Steuerung der Landesrahmenvereinbarung ist noch zu unbestimmt, die Verantwortlichen für die Settings aus den Fachbehörden sollten repräsentiert sein
- Einbeziehung eines „Kuratoriums“ zur wissenschaftlichen Begleitung
- Bei der Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention die Einbeziehung der verschiedenen Ebenen bis zum Stadtteil/Quartier (kommunale Ebene) gewährleisten (gesamtgesellschaftlicher Ansatz)
- Pakt für Prävention und eine neue Struktur gemäß Präventionsgesetz müssen gut und stabil verknüpft werden, insbesondere Schnittstellen beachten und gestalten
- Bedeutung von Kommunikation, Abstimmung, Transparenz ernst nehmen
Die Vorbereitungsgruppe bedankt sich nochmals für diese Vorschläge. Sie wird diese Punkte in ihren weiteren Beratungen wo immer möglich berücksichtigen.