Impfen und Infektionsschutz

Impfschäden

Die heute gebräuchlichen Impfungen sind vor der Zulassung aufgrund strenger Vorschriften sorgfältig geprüft worden. Die Impfungen sind sicher und werden im allgemeinen gut vertragen. Nach heutigem Wissensstand führt in der Regel keine der öffentlich empfohlenen Impfungen zu bleibenden Schäden bei einem Impfling oder einer Kontaktperson.

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Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Falls Sie in einem seltenen Fall vermuten, dass durch eine Impfung eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung verursacht wurde, wenden Sie sich bitte sofort an Ihre impfende Ärztin oder Ihren impfenden Arzt. Diese werden Sie beraten und gegebenenfalls die vorgeschriebene Meldung an das Gesundheitsamt veranlassen.

Bei Impfungen, die in Hamburg gemäß der Anordnung über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen (PDF) öffentlich empfohlen sind, kann bei einem eventuell auftretenden Impfschaden Versorgung gewährt werden.

Entsprechende Anträge sind zu richten an:

Versorgungsamt Hamburg
Referat Soziale Entschädigung
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
Telefon: (040) 428 63 -7164 / -7157
Fax: 040 42796 - 1081
E-Mail: SI531@soziales.hamburg.de

Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Die Behörde für Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) macht darauf aufmerksam, dass der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung (Verdacht einer Impfkomplikation) nach § 6 Absatz 1 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) meldepflichtig ist. Die namentliche Meldung ist von der feststellenden Ärztin beziehungsweise dem feststellenden Arzt an das für den Aufenthalt der betroffenen Person zuständige Gesundheits- und Umweltamt zu richten. 

Für die Meldung ist vorzugsweise das Berichtsformblatt des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) zu verwenden, das im Internet unter www.pei.de heruntergeladen werden kann. Das Gesundheits- und Umweltamt leitet nach § 11 Absatz 2 IfSG den mit dem Berichtsformblatt gemeldeten Verdachtsfall anonymisiert der zuständigen Landesbehörde (Sozialbehörde) und der nach § 77 Arzneimittelgesetz zuständigen Bundesoberbehörde (PEI) zu. Die Angaben auf dem Berichtsformblatt sind erforderlich, um eine wissenschaftliche Bewertung des einzelnen Verdachtsfalles durch das PEI im Rahmen der Beurteilung der Sicherheit des Impfstoffes durchführen zu können.

Die nach § 6 der Berufsordnung der Hamburger Ärzte und Ärztinnen bestehende Verpflichtung zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft bleibt unberührt.

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Plakat: Gemeinsam gegen HPV
FHH

4. Februar bis 4. März: HPV Aktionswochen

Unter dem Motto „Hamburg klärt auf: Gemeinsam gegen HPV“ bieten dieses Jahr zahlreiche städtische und medizinische Institutionen Informations- und Impfangebote rund um die HPV Prävention an.

Eine Frau zeigt auf ein Pflaster auf ihrem Oberarm
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Informationen für Kinder

Du bist zwischen 9 und 14 Jahre alt und möchtest Dich gegen HPV impfen lassen? Hier findest Du alle wichtigen Informationen leicht verständlich zusammengefasst.

Bild eines jungen Mädchens. Text: Die beste Zeit für eine HPV-Impfung? Sobald dein Kind die neuesten Make-up-Trends ausprobiert.
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Die Beste Zeit ist JETZT!

Mit unserer Hamburger HPV-Kampagne „Die Beste Zeit“ möchten wir so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich über die HPV-Impfung informieren und die Impfquoten nachhaltig erhöhen.