Stationäre Versorgung

Krankenhausplanung

Der Krankenhausplan legt die allgemeinen Versorgungsziele fest und prognostiziert den künftigen Bedarf an Krankenhausleistungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden, insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung der Krankheitsarten, der Bevölkerungszahl, der Bevölkerungsstruktur, der Krankenhaushäufigkeit sowie der Ausnutzung der Betten und Behandlungsplätze

Themen der Krankenhausplanung

Information
colourbox.de
Krankenhausplanung

Verlängerung der Planperiode des Krankenhausplans 2020 bis zum 31.12.2026

Die Planperiode des Krankenhausplans 2020 die mit der letzten Zwischenfortschreibung 2021 – 2023 und einer Verlängerung Ende des Jahres 2023 zunächst am 31.12.2025 endete, wurde bis Ende 2026 weiter verlängert. Die Feststellungsbescheide und die Krankenhauseinzelblätter wurden aktualisiert.

colourbox.de
Krankenhausplanung

Verlängerung der Planperiode des Krankenhausplans 2020 bis zum 31.12.2025

Die Planperiode des Krankenhausplans 2020, die mit der letzten Zwischenfortschreibung 2021 – 2023 zunächst am 31.12.2023 endete, wurde bis zum 31.12.2025 verlängert. Die Feststellungsbescheide und die Krankenhauseinzelblätter wurden zum Stand 01.01.2024 aktualisiert.

Bröschürentitel mit Foto der Binnenalster
FHH / Foto: Andreas Vallbracht
Krankenhausplanung

Zwischenfortschreibung 2021-2023

Zum 1. Januar 2021 ist die Zwischenfortschreibung des Krankenhausplans 2020 in Kraft getreten. Sie liegt nun - ergänzt um vielfältige Informationen zur Inanspruchnahme der Krankenhäuser in Hamburg - als Broschüre vor.

FHH
Krankenhausplanung

Zwischenfortschreibung 2017

Durch die Zwischenfortschreibung 2017 sollen die tatsächlichen Patientenströme, die Zuwanderung sowie die weitere Entwicklungen in den Fachgebieten berücksichtigt werden.

© Marco2811 / Fotolia.com
Krankenhausplanung

Krankenhausplan 2020

Der Krankenhausplan beschreibt die Grundlagen, Ziele und Maßnahmen der Krankenhausplanung in Hamburg.

© ferkelraggae - Fotolia
Privatkliniken

Betrieb von Privatkliniken

Informationen über die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Privatklinik nach § 30 Gewerbeordnung.