Ohne Zweifel kann die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende auch Überwindung kosten. Sie entlastet aber die Angehörigen, im entscheidenden Moment im Sinne des Verstorbenen eine Entscheidung zu treffen. Denn sofern kein Organspendeausweis vorliegt, werden sie gebeten, eine Entscheidung im Sinne des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen zu treffen.
Nicht selten treten dabei große Unsicherheiten auf, welche Entscheidung dem Willen des Verstorbenen am ehesten gerecht wird. Diese Situation führt bei vielen Angehörigen zu einer zusätzlichen aber vermeidbaren seelischen Belastung. Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden deshalb in regelmäßigen Abständen auf verschiedenen Wegen, beispielsweise durch ihre Krankenkasse oder bei der Beantragung eines neuen Personalausweises, über das Thema Organspende informiert und aufgefordert, ihre Entscheidung (für oder gegen die Organspende oder eine Organspende mit bestimmten Einschränkungen) in einem Organspendeausweis zu dokumentieren.
Mit dem zum 1. März 2022 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende hat der Deutsche Bundestag Maßnahmen zur Stärkung der Organspende beschlossen. Diese betreffen eine Intensivierung der gezielten Information zur Organ- und Gewebespende unter Einbeziehung der Hausärztinnen und Hausärzte, die ihre Patientinnen und Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre ergebnisoffen beraten.
Darüber hinaus wurde die Einführung des bundesweiten Organspende-Registers beschlossen. Seit dem 18. März 2024 können Erklärungen zur Organ- und Gewebespende in diesem Online-Register (www.organspende-register.de) abgegeben werden. Eintragungen in dieses Register über die Krankenkassen-Apps können voraussichtlich ab Juli 2024, spätestens ab September 2024, vorgenommen werden, weil es schrittweise aufgebaut wird. Weitere Informationen und ein Erklärvideo zum Register können Sie hier erhalten.
Das Gesetz verankert die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung. Grundwissen zur Organspende wird in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs der Fahrerlaubnis vermittelt.
Der Organspendeausweis bleibt weiterhin gültig und ist erhältlich bei den Krankenkassen, in Hausarztpraxen, Apotheken, Kundenzentren der Bezirksämter oder als Download hier erhältlich. Er kann zudem beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 oder über die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier bestellt werden.
Sofern Sie eine Patientenverfügung verfasst haben oder eine solche planen, kann auch diese dazu genutzt werden, eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu dokumentieren. Wichtig ist nur, dass in der Patientenverfügung und im Organspendeausweis keine widersprüchlichen Aussagen getroffen werden.