Die Sozialbehörde Hamburg stellt einen Organspendeausweis zum Herunterladen zur Verfügung. Auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie einen Organspendeausweis sowie weitere Infomaterialien zum Bestellen oder Herunterladen.
Sie können
- der Spende von Organen und Geweben uneingeschränkt zustimmen
- bestimmte Organe und Gewebe von der Spende ausschließen
- nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende zulassen
- einer Spende von Organen und Geweben widersprechen
- die Entscheidung auf eine Person Ihres Vertrauens übertragen.
Um den eigenen Willen unmissverständlich auszudrücken, sollten Sie nur eine der fünf verschiedenen Möglichkeiten ankreuzen.
In der Zeile "Anmerkungen/Besondere Hinweise" können Sie zum Beispiel eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll, etwa weil sie auf eine Erkrankung hinweisen kann, die für die Spende von Bedeutung sein könnte.
Folgende Organe und Gewebe können derzeit nach dem Tod gespendet und übertragen werden:
Organe:
- Herz
- Lunge
- Leber
- Niere
- Bauchspeicheldrüse
- Dünndarm
Gewebe:
- Teile der Haut
- Hornhaut der Augen (Cornea)
- Gehörknöchelchen
- Herzklappen
- Teile der Blutgefäße (Adern)
- Teile der Hirnhaut
- Teile des Knochengewebes
- Teile des Knorpelgewebes
- Teile der Sehnen
Es gibt keine feste Altersgrenze für eine Organspende. Ob gespendete Organe und Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, ist im Todesfall medizinisch zu beurteilen. Wichtig ist dabei weniger das Alter der Spenderin oder des Spenders, als vielmehr das biologische Alter ihrer oder seiner Organe und Gewebe.