Patientenrechtegesetz
Das Patientenrechtegesetz ist am 26. Februar 2013 in Kraft getreten. Damit hat Deutschland erstmals ein Patientenrechtegesetz, in dem die von Gerichten entwickelten Rechte für Patientinnen und Patienten zusammengefasst sind.
Einzelne Rechte sind neu hinzugekommen. Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf eine verständliche Aufklärung, auf Einsichtnahme in ihre Krankenakte, auf Unterstützung durch die Krankenkasse bei einem vermuteten Behandlungsfehler, auf zügige Bearbeitung ihrer Anträge durch die Krankenkassen und vieles mehr.
Anderes fehlt, wie zum Beispiel ein Härtefallfonds für geschädigte Patienten - mehr dazu siehe weiter unten.
Den Text des Patientenrechtegesetzes (PatRG) finden Sie auf Bundesgesetzblatt online.
Erläuterungen zum Gesetz finden Sie auf den Seiten des Patientenbeauftragten der Bundesregierung.
Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds
Die Einrichtung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds für Menschen, die in einem deutschen Krankenhaus erheblich geschädigt wurden, gehört zu den Themen, welche im neuen Patientenrechtegesetz vom Februar 2013 nicht berücksichtigt wurden. Patienten- und Verbraucherorganisationen, Krankenkassen und auch Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker bedauerten dies parteienübergreifend.
Deshalb entschied sich die Hamburger Gesundheitsbehörde ein Rechtsgutachten durchführen zu lassen, das einen solchen Hilfsfonds und seine Leistungsvoraussetzungen noch präziser beschreibt, Alternativen abwägt und einen Gesetzesentwurf für den Aufbau enthält. Das Gutachten und der Entwurf dienen dem Zweck, die Diskussion über den Fonds mit Hilfe eines konkreten Beispiels voranzutreiben und damit einen zügigen Aufbau wahrscheinlicher zu machen.
Patientenverfügung - Leiden - Krankheit - Sterben
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Die Broschüre "Patientenverfügung" des Bundesministeriums für Justiz gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine Patientenverfügung verfassen wollen.
Die Broschüre "Ich sorge vor!" der Stadt Hamburg enthält praktische Tipps für Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Der Wegweiser für Betreuungsrecht gibt wichtige Hinweise zum Umgang mit Vorsorgevollmachten.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten vertritt die Anliegen von Patientinnen und Patienten im politischen Raum, in Gremien, auf Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit. Er setzt sich für die Stärkung der Patientenrechte ein. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Patientenbeauftragten.
Patientenberatung in Hamburg
In Hamburg bieten Ihnen zahlreiche Patientenberatungsstellen Informationen, Rat und Unterstützung an.