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Mittel- und osteuropäische Länder

Beratung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit

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DieBeratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeitberät in Hamburg lebende EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zu ihren Arbeitsrechten und Pflichten.

Der Beratungsservice wurde  insbesondere für Erwerbspersonen aus den 2004 beigetretenen Mitgliedsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn (sogenannte EU-8 Staaten) sowie für die 2007 beigetretenen Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien ins Leben gerufen, um sie zu Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu informieren.

Wie hilft die Beratungsstelle?

Die „Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“ informiert und berät in Deutschland lebende Erwerbspersonen aus  EU-Mitgliedsstaaten, denen seit dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit am 1. Mai 2011 neue rechtliche Arbeitsbedingungen zustehen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle informieren kostenlos über Arbeitsrechte und Pflichten, wie zum Beispiel dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, Entlohnung und sozialer Sicherheit.

Das Projekt

Die Beratungsstelle ist bei Arbeit und Leben Hamburg angesiedelt. Das Projekt wird von der Sozialbehörde sowie vom Europäischen Sozialfonds ESF gefördert.

Hintergrund: Was ist Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Sinne des Artikels 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beinhaltet das Recht für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, sich als Erwerbstätige frei in der Europäischen Union zu bewegen, eine Beschäftigung suchen und ausüben zu können und mit inländischen Arbeitnehmern gleich behandelt zu werden.

Zum 1. Mai 2011 sind die Übergangsbestimmungen, Beschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit für die EU-8 Staaten ausgelaufen. Für bulgarische und rumänische Staatsangehörige galten bis Ende 2013 Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit.