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Sprachkurse und mehr...

Deutsch für den Beruf

Für Arbeit und Ausbildung sind gute Deutschkenntnisse oft sehr wichtig. Für das Erlernen der deutschen Sprache gibt es geförderte Kurse. Ihr Ziel ist es, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Colourbox.de / Henrik Dolle

Was sind Berufssprachkurse?

Berufssprachkurse* sind ein Sprachförderangebot des Bundes. In der Regel baut der Berufssprachkurs auf den Deutschkenntnissen auf, die im Integrationskurs erworben wurden. Das heißt, in der Regel muss vor dem Besuch eines Berufssprachkurses ein Integrationskurs abgeschlossen werden.

Ein Berufssprachkurs dauert vier bis sechs Monate. Der Kurs hat rund 25 Stunden Unterricht in der Woche.

Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos.

Was sollen die Kurse erreichen?

Ihr gutes oder sehr gutes Deutsch verbessert sich durch den Berufssprachkurs noch weiter. Ihr Wortschatz rund um das Thema Arbeit wird größer. Sie können sicherer in der Arbeitswelt kommunizieren. 

Darüber hinaus erweitern Sie Ihr Grundwissen im Bereich Arbeit und Beruf. Sie lernen die Besonderheiten der Arbeitswelt in Deutschland kennen.

Somit sind Sie gut auf das Berufsleben vorbereitet. Sie können leichter eine neue Arbeit finden oder Ihren bisherigen Beruf besser ausüben.

Wer kann teilnehmen?

Sie können grundsätzlich an einem Berufssprachkurs teilnehmen, wenn Sie

  • als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben oder
  • Bürgerin / Bürger der Europäischen Union (EU) sind oder
  • als Deutsche oder Deutscher mit Migrationshintergrund keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, um in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt integriert zu werden

und

  • ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen,
  • in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen,
  • arbeitsuchend gemeldet sind und / oder Arbeitslosengeld bekommen,
  • eine Arbeit haben, für die Ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen.

Wie können Sie sich anmelden?

Wenn Sie an einem Berufssprachkurs teilnehmen möchten, sprechen Sie Ihre Vermittlerin bzw. Ihren Vermittler in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter an. Ihre Vermittlerin bzw. Ihr Vermittler kann Sie Sie zur Teilnahme an einem zu Ihnen passenden Berufssprachkurs berechtigen.

Das Jobcenter kann Sie auch zur Teilnahme verpflichten. Verpflichtete Personen haben Vorrang bei der Belegung der Kursplätze.

Gleichzeitig mit dem Berechtigungsschein erhalten Sie eine Liste von demnächst beginnenden Berufssprachkursen in der Nähe Ihres Wohnortes (sogenannter KURSNET-Ausdruck). Sie können sich bei einem Sprachkurs-Anbieter Ihrer Wahl anmelden.

Wo erfahre ich, wer Berufssprachkurse anbietet?

Alle Sprachkurs-Angebote in Hamburg (auch die Berufssprachkurse) finden Sie auf der Seite Förderung Hamburg (Deutsch-Portal) - geben Sie bei der Kurs-Suche einfach Berufssprachkurs ein.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Bitte wenden Sie sich an Ihr Jobcenter oder Ihre Agentur für Arbeit.

Wenn Sie bereits arbeiten, sich in der Ausbildung befinden oder ein Verfahren zur Berufs-Anerkennung durchlaufen, können Sie sich direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wenden. Schicken Sie eine E-Mail an: deufoe.hamburg@bamf.bund.de

Mehr Informationen

Das BAMF informiert ausführlich zum Thema "Berufssprachkurse" mit einer Internetseite, einem Flyer (in zahlreichen Sprachen) und einem Merkblatt (PDF, 150 KB).

Anträge

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*Die genaue Bezeichnung lautet "Berufssprachkurs gemäß § 45a Aufenthaltsgesetz"