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Einheitlicher Ansprechpartner

Anerkennung von Berufsqualifikationen

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Herzlich willkommen auf der Seite des Einheitlichen Ansprechpartners zur Anerkennung von Berufsqualifikationen!

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Bäcker
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Sie möchten Informationen rund um die Anerkennung eines reglementierten Berufs, den Sie hier ausüben wollen? Sie möchten Ihr Anerkennungsverfahren elektronisch aus der Ferne durchführen? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig.

Beide Serviceleistungen stellt Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner zur Anerkennung von Berufsqualifikationen nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 zur Verfügung.

Zentraler Online-Zugang

Der Einheitliche Ansprechpartner zur Anerkennung von Berufsqualifikationen bietet Ihnen in Umsetzung von Artikel 57 der Richtlinie 2005/36/EG einen zentralen Online-Zugang zu den für Sie notwendigen Informationen rund um die Anerkennung Ihres Berufs an und hilft Ihnen bei der Klärung typischer Fragen wie:

  • Wohin muss ich mich wenden?
  • Was für Voraussetzungen muss ich vorweisen?
  • Was kostet das?

Im Behördenfinder der Stadt Hamburg erhalten Sie mittels Suchbegriffen die notwendigen Informationen zu Anerkennungsverfahren, die vom Einheitlichen Ansprechpartner dort immer aktuell eingestellt werden.

Telefonische Auskunft

Der Einheitliche Ansprechpartner verweist Sie auf den Telefonischen Hamburg Service unter Telefon 040-115.

Hier erhalten Sie auch telefonisch Auskunft bzw. werden an die zuständige und auskunftsfähige Stelle weitergeleitet, um Ihre Fragen zum Anerkennungsverfahren zu klären.

Elektronische Antragstellung

Der Einheitliche Ansprechpartner ermöglicht es Ihnen in Umsetzung von Art 57a der Richtlinie 2005/36/EG auch, Ihren Antrag elektronisch zu stellen.

Wählen Sie dort Ihren Beruf aus und übersenden Sie direkt elektronisch Ihre Unterlagen an die zuständige Stelle, zu der Sie elektronisch geleitet werden.

Hier werden Sie auch auf die elektronischen Antragsformulare durchgeleitet, die Sie ausfüllen müssen.

Info-Portal „Anerkennung in Deutschland“

Für weitere Informationen zur Anerkennung nutzen Sie bitte den Anerkennungs-Finder auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“.  

Es gibt eine große Palette von Berufen, die einer ausländischen Qualifikation entsprechen können. Hinter jedem Beruf steht eine zuständige Stelle, welche die Überprüfung dieser Gleichwertigkeit vornimmt. Über den Profi-Filter von "Anerkennung in Deutschland" findet sich eine Übersicht über Berufsbilder und zuständige Stellen in Deutschland und speziell in Hamburg.

Im Anerkennungs-Finder bekommen Sie schnell und einfach Antworten auf Ihre Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

  • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
  • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
  • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
  • An welche Behörde muss ich mich wenden?
  • Wie sieht das Verfahren aus?
  • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen Dokumente haben?
  • Wie lange dauert das Verfahren?
  • Was kostet das Verfahren?
  • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?

Persönliche Beratung

Sie möchten ein persönliches Beratungsgespräch rund um Ihre Fragen zum Anerkennungsverfahren? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) in Hamburg. berät Sie in Fragen des Anerkennungsverfahrens. 

Dienstleistung anmelden

Wenn Sie eine Dienstleistung anmelden wollen, wenden Sie sich bitte an den Einheitlichen Ansprechpartner nach der Dienstleistungsrichtlinie.

Beratung zur Erwerbstätigkeit von Ausländern