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Information und Beratung

Hilfen bei freiwilliger Rückkehr

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Häufig gestaltet sich die Situation für geflüchtete Menschen und Ankommende aus Drittstaaten in Deutschland nicht so wie erhofft – oft bedingt durch eine mangelnde Bleibeperspektive. Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie in Ihr Heimatland zurückkehren sollen.

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Inhaltsverzeichnis

Keine Perspektive in Deutschland? Wie bekomme ich Unterstützung?

Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass das weitere Leben in Deutschland keine erfolgreiche Aussicht hat und sich dazu entscheiden, in Ihr Herkunftsland zurückzukehren, können Sie hierfür Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Entscheidung für eine freiwillige Rückkehr in das Heimatland stellt einen bedeutenden Lebensschritt dar, der eine gründliche Planung und Vorbereitung erfordert. Eine professionelle Beratung spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie bietet Personen, die an der Rückkehr interessiert sind, Unterstützung, indem sie z.B. umfangreiche Informationen über die verfügbaren Hilfsangebote und notwendige Schritte bereitstellt. Expertinnen und Experten in diesem Bereich arbeiten eng mit den Ratsuchenden zusammen, um einen individuell abgestimmten Plan zu entwickeln, der deren Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt. Diese Beratung umfasst eine breite Palette von Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Klärung von Fragen zur finanziellen Unterstützung, Bildungsmöglichkeiten und beruflichen Perspektiven im Heimatland. Indem man sich für eine professionelle Beratung entscheidet, nutzt man eine wertvolle Ressource, die den Weg ebnet für einen informierten und wohlüberlegten Entschluss zur freiwilligen Rückkehr. Zu den Beratungsstellen siehe unten.

Für wen kommt eine freiwillige Rückkehr in Frage?

Sie können einen Antrag auf Förderung der freiwilligen Rückkehr in Ihr Herkunftsland für sich und Ihre engsten Familienangehörigen stellen, wenn Sie

  • Asyl beantragt haben, die Aussicht auf Gewährung des Asyls aber gering ist oder Ihr Asylantrag bereits abgelehnt wurde.
  • anerkannter Flüchtling sind.
  • Inhaber bestimmter anderer Aufenthaltstitel sind.
  • als Ausländerin/Ausländer, aus einem Drittstaat eingereist sind und nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen.
  • Opfer von Prostitution und Menschenhandel sind.

Was sind die Vorteile einer freiwilligen Rückkehr?

  • Bei einer förderungsfähigen freiwilligen Rückkehr können auf Antrag Ihre Reisekosten übernommen werden. Zusätzlich kann eine Summe Geld als Starthilfe gewährt werden. Die Höhe der Starthilfe hängt vom jeweiligen Herkunftsland und vom Einzelfall ab.
  • Mit einer freiwilligen Ausreise lässt sich eine zwangsweise Rückführung vermeiden, deren Kosten Sie vollständig selbst bezahlen müssen. Zudem können Sie auf das Datum und die Umstände Ihrer Ausreise selbst Einfluss nehmen.

Lassen Sie sich beraten!

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Hamburg verlassen zu wollen und in Ihr Herkunftsland zurückzukehren, möchten wir Sie ermutigen, sich vorher umfassend beraten zu lassen. Unsere Beratungsstellen bieten Ihnen einen sicheren Raum, in dem Sie alle Ihre Fragen und Bedenken hinsichtlich der freiwilligen Rückkehr offen besprechen können.

Die Expertinnen und Experten verstehen die Komplexität Ihrer Situationen, mit denen Sie konfrontiert sind. Sie begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Überlegung bis zur tatsächlichen Rückkehr. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten, damit Sie eine Wahl treffen können, die Ihren Bedürfnissen und Wünschen am besten entspricht.

Lassen Sie sich beraten und entdecken Sie die vielfältigen Unterstützungsangebote, die Ihnen zur Verfügung stehen. Egal, ob es um finanzielle Hilfe, die Planung Ihrer Rückreise oder um Unterstützung bei der Wiedereingliederung in Ihrem Heimatland geht.

Es gibt in Hamburg zwei Beratungsangebote, zwischen denen Sie frei wählen können:

1. Amt für Migration - Rückkehrberatung

Wenn Sie sicher sind, dass Sie in Ihr Herkunftsland zurückkehren und schnell ausreisen möchten, wenden Sie sich an die Rückkehrberatung des Amts für Migration.

Amt für Migration - Rückkehrberatung
Bargkoppelstieg 10 – 14, 22145 Hamburg, Telefon: 040 42839 - 4115

2. Flüchtlingszentrum Hamburg

Wenn Sie ausführlichen Beratungsbedarf haben und zunächst mehr über die Vor- und Nachteile für Ihre Situation erfahren möchten, ist das Flüchtlingszentrum Hamburg für Sie die richtige Beratungsstelle.

Das Flüchtlingszentrum Hamburg arbeitet bei der Vorbereitung der Rückreise eng mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusammen. Dabei kann in den meisten Fällen das durch die Bundesrepublik Deutschland finanzierte humanitäre Hilfsprogramm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) in Anspruch genommen werden.

Leistungen aus dem Programm REAG/GARP sowie aus anderen Förderprogrammen zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Diese Leistungen werden pro Person nur einmalig gewährt. Sollten Sie die Ausreise nicht antreten oder in der Zukunft erneut nach Deutschland einreisen, können die gewährten Leistungen zurückgefordert werden.

Flüchtlingszentrum Hamburg
Rückkehrberatung
Adenauerallee 10, 20097 Hamburg
Telefon: +49 40 / 28 40 79 – 0