Erstinformation

Geflüchtete mit Behinderung oder Pflegebedarf

01. Juni 2022

Hier finden Sie Kontaktadressen von Angeboten für Geflüchtete, ihre Angehörigen und Begleitpersonen - insbesondere, wenn sie neu in Hamburg sind.

Modell Foto: Colourbox.de / Barabasa

Behinderung

Beratung und Unterstützung

Diese Anlaufstellen beraten und unterstützen geflüchtete Menschen mit Behinderungen:

Leistungen beantragen

Das Fachamt Eingliederungshilfe ist zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe. Anträge auf Leistungen  können hier gestellt werden.

Feststellung einer Behinderung und Schwerbehindertenausweis 

Das Versorgungsamt Hamburg stellt einen Schwerbehindertenausweis aus, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Aufgrund eines Antrags werden der Grad der Behinderung (GdB) und gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) festgestellt. Die Feststellung dient zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen bei anderen Stellen. Das Versorgungsamt selbst gewährt keine Geld- oder Sachleistungen.

Pflege

In den Hamburger Pflegestützpunkten werden hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kostenfrei zu allen Fragen rund um das Thema Pflege beraten. Der Pflegestützpunkt Harburg bietet Informationen auch in türkischer und russischer und türkischer Sprache (PDF).

Beratung bietet auch der spezielle Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche.

Unterbringung

Die Öffentliche Unterbringung von Einzelpersonen in Hamburg für Geflüchtete mit Behinderung oder Pflegebedarf erfolgt durch:
Fördern & Wohnen, Aufnahme- und Vermittlungsstelle
E-Mail: avs_ukraine@foerdernundwohnen.de
Tel.: 040 / 42835 3635

Unterstützung bietet auch die Bundeskontaktstelle Geflüchtete mit Behinderung oder Pflegebedarf aus der Ukraine.

Zum Weiterlesen

Philipp Flury/www.pixelio.de
Informationen

Medizinische Versorgung von Flüchtlingen

Grundlegende Informationen und weiterführende Links zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Hamburg.

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Merkblatt

Medizinische Versorgung von geflüchteten Menschen

Geflüchtete Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden, haben in Deutschland grundsätzlich Zugang zur allgemeinen medizinischen Versorgung.

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Vorsorge

Gesundheitsschutz für Ehrenamtliche

Vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe ist eine Überprüfung des eigenen Impfstatus und gegebenenfalls die Nachholung fehlender Impfungen ratsam.