Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe gibt es ein individuelles gesundheitliches Risiko, das eingegrenzt werden sollte – gleichzeitig empfiehlt es sich, dabei ein gewisses Augenmaß zu bewahren: Im Alltag ist man im Kontakt mit anderen Menschen ständig Erregern ausgesetzt, macht sich aber in der Regel darüber nur wenig Gedanken. Bereits eine konsequente Händehygiene kann helfen, bestimmte Ansteckungen zu vermeiden.
Vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist eine Überprüfung des eigenen Impfstatus und gegebenenfalls die Nachholung fehlender Impfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) durch den Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin dringend zu empfehlen. Auch wer nur mit Erwachsenen zu tun hat, sollte unbedingt seinen Impfstatus überprüfen und Impflücken schließen lassen. Grundsätzlich gilt: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe sollten die Standardimpfungen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) erhalten haben. Weiterhin ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) zu beachten.
Die STIKO empfiehlt unabhängig von einer Tätigkeit in Einrichtungen für Asylsuchende allen Personen die Impfungen gegen:
- Tetanus
- Diphtherie
- Kinderlähmung (Polio)
- Keuchhusten (Pertussis)
- Masern, Mumps, Röteln (für nach 1970 Geborene)
- Influenza (für Personen ab 60 Jahre; in der Saison)
Ferner empfiehlt die STIKO die folgenden Impfungen bei beruflicher Indikation, die für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch für Ehrenamtliche in den Flüchtlingseinrichtungen gegeben ist:
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Auffrischimpfung gegen Polio, falls letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren
- Influenza (in der Saison)
Ehrenamtliche sollten sich hierzu bei ihrem Hausarzt beziehungsweise ihrer Hausärztin erkundigen. Bei den Standardimpfungen haben alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch auf die Leistung, bei den Indikationsimpfungen sollten sich Ehrenamtliche vorab bei ihrer Krankenkasse erkundigen.