Merkblatt

Medizinische Versorgung von geflüchteten Menschen

16. Dezember 2022

Geflüchtete Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden, haben in Deutschland auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) grundsätzlich Zugang zur allgemeinen medizinischen Versorgung im ambulanten und stationären Bereich.

Sie können nach der leistungsrechtlichen Ersterfassung und Anmeldung bei der AOK Bremen/Bremerhaven zur Behandlung akuter Erkrankungen die niedergelassenen Ärzte in Hamburg aufsuchen. Sie haben eine freie Wahl des behandelnden Arztes unter allen kassenärztlich zugelassenen Praxen. Weitere Informationen, insbesondere zu Arztpraxen, Medikamenten, Notfallpraxen und Notrufnummer finden Sie in dem Merkblatt unten.

Wichtige Informationen

Für ukrainische Schutzsuchende, die nach dem 23. Februar in Hamburg angekommen sind, gelten seit dem 1. Juni 2022 folgende Regelungen:

Ukrainische Schutzsuchende, die sich ab dem 1. Juni 2022 in Hamburg registrieren, haben Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches ( SGB II) oder dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches ( SGB XII) . Voraussetzung ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Zuständig für ukrainische Schutzsuchende ist dann bei Leistungen nach dem SGB II das Jobcenter oder bei Leistungen nach dem SGB XII das Grundsicherungs-und Sozialamt.

Durch den Wechsel zu den Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII werden umfassende Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Integration und die Gesundheitsversorgung gewährleistet. Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, sind in der Krankenversicherung pflichtversichert und können eine gesetzliche Krankenkasse frei wählen. Das Jobcenter übernimmt die Versicherungsbeiträge. Damit ist ein voller Anspruch auf die Regelleistungen der Krankenkassen gegeben. Personen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, können ebenfalls eine Krankenkasse frei wählen und werden dann dort zur Betreuung vom Grundsicherungs-und Sozialamt angemeldet. Sie erhalten dann ebenfalls die Regelleistungen der Krankenkassen.

Schutzsuchende aus der Ukraine, die sich bereits vor dem 1. Juni 2022 registriert haben und aktuell von der AOK Bremen/Bremerhaven betreut werden, wenden sich bitte ebenfalls an das Jobcenter bzw. das Grundsicherungs- und Sozialamt und stellen einen Antrag auf Sozialleistungen. Sie können eine AOK oder eine andere Krankenkasse wählen.

Schutzsuchende aus der Ukraine, die noch nicht ausländerrechtlich registriert haben, können unter Vorlage des Passes im Notfall ärztlich betreut werden. Die Arztpraxis oder das Krankenhaus notiert die persönlichen Daten und kann die Behandlungskosten rückwirkend mit der Krankenkasse abrechnen.

Download

Merkblatt: "Was tun, wenn ich krank bin?" - Medizinische Versorgung von geflüchteten Menschen (Deutsch)

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ما العمل عندما أمرض؟ - Merkblatt: "Was tun, wenn ich krank bin" (Arabisch)

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WHAT DO I DO IF I'M ILL? - Merkblatt: "Was tun, wenn ich krank bin" (Englisch)

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اگر مریض باشم، چه کاری را باید انجام دهم؟ - Merkblatt: "Was tun, wenn ich krank bin" (Farsi)

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QUE FAIRE LORSQUE JE SUIS MALADE ? - Merkblatt: "Was tun, wenn ich krank bin" (Französisch)

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ЧТО МНЕ ДЕЛАТЬ, ЕСЛИ Я ЗАБОЛЕЛ? - Merkblatt: "Was tun, wenn ich krank bin" (Russisch)

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ЩО РОБИТИ, ЯКЩО Я ЗАХВОРІВ/ЗАХВОРІЛА? - Merkblatt: "Was tun, wenn ich krank bin" (Ukrainisch)

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Zum Weiterlesen

Philipp Flury/www.pixelio.de
Informationen

Medizinische Versorgung von Flüchtlingen

Grundlegende Informationen und weiterführende Links zur Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen in Hamburg.

Model-Foto: Colourbox.de
Vorsorge

Gesundheitsschutz für Ehrenamtliche

Vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe ist eine Überprüfung des eigenen Impfstatus und gegebenenfalls die Nachholung fehlender Impfungen ratsam.

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Angebote für Geflüchtete, ihre Angehörigen und Begleitpersonen - insbesondere, wenn sie neu in Hamburg sind.