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Konzepte

Gewaltschutz in Unterkünften für Flüchtlinge

Alle Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte sollen vor Gewalt – insbesondere vor geschlechtsspezifischer Gewalt – geschützt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden Konzepte für die Einrichtungen erarbeitet.

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Entwicklung der Konzepte

FHH

Die Hamburger Sozialbehörde hat gemeinsam mit den Betreibern, Expertinnen und Experten der Opferhilfe sowie anderen Fachbehörden einrichtungsspezifische Gewaltschutzkonzepte erarbeitet. Sie setzt damit ein Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft um (siehe Bürgerschaftsdrucksache 21/4174).

Einrichtungsspezifisch bedeutet hierbei, einen so hohen Standardisierungsgrad wie möglich zu erreichen, gleichzeitig aber Besonderheiten der Einrichtung zu berücksichtigen und organisatorische Verantwortlichkeiten ebenfalls einrichtungsspezifisch zuzuweisen. 

Vorrangiges Ziel sind in einem ersten Schritt neben der Verbesserung der räumlichen Situation die verbindliche Etablierung von Melde- und Sicherheitsstrukturen, die Sicherstellung des Zugangs zu Hilfe und Unterstützung sowie die Festlegung der Anforderungen an Qualifizierung der Beschäftigten.

Musterkonzept und Weiterentwicklung

Die Hamburger Sozialbehörde hat ein Musterkonzept entwickelt (siehe unten), das als Vorlage für alle Einrichtungen dient. Es beinhaltet alle verbindlichen Mindestbestandteile, die in der Bürgerschaftsdrucksache 21/4174 detailliert dargestellt werden.

Die Träger der Einrichtungen haben auf dieser Grundlage zum 31. August 2016 Schutzkonzepte vorgelegt.

Die Konzepte sind schrittweise qualitativ weiterzuentwickeln und regelmäßig auf einrichtungsspezifische Besonderheiten zu überprüfen.  Die Sozialbehörde unterstützt den Erfahrungsaustausch der Einrichtungen in diesem Prozess. 

 

Download

Musterkonzept für den Gewaltschutz in Unterkünften für Flüchtlinge

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Musterkonzept Gewaltschutz, Anlage 1: Notfallplan für Hauptamtliche MIT beruflich bedingter Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch

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Musterkonzept Gewaltschutz, Anlage 2: Notfallplan für Hauptamtliche OHNE beruflich bedingte Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch

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Musterkonzept Gewaltschutz, Anlage 3: Notfallplan für Ehrenamtliche

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Musterkonzept Gewaltschutz, Anlage 4: Notfallplan bei Gewalt gegen Kinder

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