Entwicklung der Konzepte
Die Hamburger Sozialbehörde hat gemeinsam mit den Betreibern, Expertinnen und Experten der Opferhilfe sowie anderen Fachbehörden einrichtungsspezifische Gewaltschutzkonzepte erarbeitet. Sie setzt damit ein Ersuchen der Hamburgischen Bürgerschaft um (siehe Bürgerschaftsdrucksache 21/4174).
Einrichtungsspezifisch bedeutet hierbei, einen so hohen Standardisierungsgrad wie möglich zu erreichen, gleichzeitig aber Besonderheiten der Einrichtung zu berücksichtigen und organisatorische Verantwortlichkeiten ebenfalls einrichtungsspezifisch zuzuweisen.
Vorrangiges Ziel sind in einem ersten Schritt neben der Verbesserung der räumlichen Situation die verbindliche Etablierung von Melde- und Sicherheitsstrukturen, die Sicherstellung des Zugangs zu Hilfe und Unterstützung sowie die Festlegung der Anforderungen an Qualifizierung der Beschäftigten.
Musterkonzept und Weiterentwicklung
Die Hamburger Sozialbehörde hat ein Musterkonzept entwickelt (siehe unten), das als Vorlage für alle Einrichtungen dient. Es beinhaltet alle verbindlichen Mindestbestandteile, die in der Bürgerschaftsdrucksache 21/4174 detailliert dargestellt werden.
Die Träger der Einrichtungen haben auf dieser Grundlage zum 31. August 2016 Schutzkonzepte vorgelegt.
Die Konzepte sind schrittweise qualitativ weiterzuentwickeln und regelmäßig auf einrichtungsspezifische Besonderheiten zu überprüfen. Die Sozialbehörde unterstützt den Erfahrungsaustausch der Einrichtungen in diesem Prozess.