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Zahlen und Fakten

Unbegleitete minderjährige Ausländer

  • Sozialbehörde

Krieg, Bürgerkrieg, Gewalt, Unterdrückung, Verfolgung, Armut – wenn Menschen sich entschließen, ihre vertraute Umgebung zu verlassen und in einem fremden Land Schutz zu suchen, hat dies vielfältige und schwerwiegende Gründe. In den vergangenen Jahren haben wir auch in Hamburg die Folgen dieser dramatischen Entwicklung miterlebt.

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© Riccardo Piccinini - Fotolia.com

Entwicklung der Zugangszahlen

Der Zuzug von jungen Flüchtlingen, die ohne Eltern nach Hamburg kommen, war in den vergangenen Jahren unterschiedlich stark. Derzeit verzeichnet Hamburg sehr hohe Zugangszahlen. Die aktuellen Zahlen finden Sie im monatlichen Lagebild Flüchtlinge (Abschnitt "Vorläufige Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer gemäß §42a SGB VIII" ff.). Über die Entwicklung in den Vorjahren informiert der Bericht "Unbegleitete minderjährige Ausländer" (PDF) des Landesbetriebs Erziehung und Beratung (LEB).

Das Hilfesystem

Schaubild des Hilfesystems: Erstaufnahme - Erstversorgung - Anschlusshilfe
LEB

Seit März 2014 ist der beim Kinder- und Jugendnotdienst eingerichtete „Fachdienst Flüchtlinge“ des Landesbetriebes Erziehung und Beratung (LEB) für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) zuständig. 

Der Fachdienst übernimmt auch alle jugendamtlichen Aufgaben während der Inobhutnahme einschließlich ihrer Beendigung.

Die pädagogischen Fachkräfte im LEB kümmern sich um Minderjährige, die aus Krisengebieten zu uns gekommen sind: 

  • In der Erstaufnahme in der Feuerbergstraße stehen für neu Ankommende 25 Plätze zur Verfügung. Hier werden sie zunächst für zwei bis drei Wochen rund um die Uhr versorgt und betreut. Das Verfahren der Erstaufnahme dient unter anderem der Klärung ausländerrechtlicher Angelegenheiten sowie der Frage des Verbleibs in Hamburg.
  • Bleibt die/der Jugendliche in Hamburg, erfolgt die Aufnahme in einer Clearingstelle Erstversorgung, in der ebenfalls eine Betreuung rund um die Uhr erfolgt. Neben der materiellen Versorgung und der Integration in den Schulbetrieb absolvieren die Betreuten einen Sprachkurs, lernen im Alltag in Hamburg zurechtzukommen und werden pädagogisch unterstützt und gefördert. Ziel ist es, mit den Jugendlichen eine längerfristige Perspektive zu erarbeiten und eine Integration in das Regelsystem der Jugendhilfe zu ermöglichen.

  • Das Jugendhilfesystem in Hamburg bietet eine Reihe von Hilfen für Minderjährige, je nach Alter, persönlicher Reife und konkreter Bedarfslage. Für unbegleitete minderjährige Ausländer, deren Verbleib in Hamburg geklärt ist, kommt die gesamte Palette des Angebots infrage: Pädagogisch betreute Wohngruppen oder Angebote des Jugendwohnens wie Jugendwohngemeinschaften, Jugendwohnungen oder Ambulant betreutes Wohnen. Hinzu kommen spezialisierte Angebote: Die Clearingstelle für psychisch belastete junge Menschen und die Clearingstelle „2. Chance“ für Jugendliche mit besonderen Belastungen. 

Ehrenamtliche Hilfe für junge Flüchtlinge

Beim Landesbetrieb Erziehung und Beratung leben und lernen Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen Unterstützung benötigen. Für sie schafft der Landesbetrieb Erziehung und Beratung die jeweils notwendige erzieherische Begleitung. 

Als ehrenamtliche Helferin oder Helfer können Sie junge Flüchtlinge, aber auch andere junge Menschen spüren lassen, dass sie in einem Gemeinwesen leben, in dem sie vielfältige Unterstützung erfahren. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung begrüßt ehrenamtliches Engagement und freut sich über Ihr Interesse. Kontakt: ehrenamt@leb.hamburg.de

Inobhutnahme und Alterseinschätzung

In Deutschland genießen Minderjährige vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen besonderen Schutz des Staates. Können die Sorgeberechtigten den Schutz eines Minderjährigen nicht sicherstellen oder befinden sie sich nicht im Inland, muss der Minderjährige vom Jugendamt in Obhut genommen werden.

Das Verfahren

Wenn Ausweispapiere fehlen, muss eine Alterseinschätzung vorgenommen werden. Wie in allen Bundesländern beginnt dieses Verfahren auch in Hamburg mit einem persönlichen Gespräch, das zwei erfahrene Sozialpädagogen durchführen. Ein/e Dolmetscher/in ist anwesend.

Alle Jugendlichen, die ohne Zweifel das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden in Obhut genommen. Bestehen Zweifel an der Minderjährigkeit, darf keine Inobhutnahme vorgenommen werden.

Einschätzung des Alters

Ergibt sich bei der ärztlichen Alterseinschätzung eine Altersspanne, so wird immer das jüngste Alter dieser Spanne zugrunde gelegt. Die Teilnahme an den einzelnen Untersuchungsschritten der medizinischen Alterseinschätzung ist freiwillig. Findet zumindest das Röntgen statt und führt dies zu der Einschätzung, dass der junge Mensch zum Beispiel zwischen 17 und 19 Jahre alt ist, wird er als 17-Jährige/r in Obhut genommen. 

Dieses Verfahren wird seit über 15 Jahren in Hamburg angewendet. In einem anderen Bundesland wäre dieser junge Mensch nicht als Minderjähriger aufgenommen worden, weil das Aufnahmegespräch mit Zweifeln an der Minderjährigkeit endete. 

Wirkt der Betroffene nicht hinreichend mit und kann dadurch keine gutachterliche Aussage getroffen werden, kann die Inobhutnahme abgelehnt werden.

Antrag des Betroffenen

Nach aktueller Rechtslage (Paragraf 42 f SGB VIII) können Zweifel auch auf Antrag des Betroffenen durch Mitwirkung an einer medizinischen Alterseinschätzung ausgeräumt werden, wobei alle beiden Teile (Inaugenscheinnahme und Röntgen) abgelehnt werden können. Allerdings kann dann keine gutachterliche Aussage getroffen werden.