Die IntMK berät und beschließt nicht nur über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integrationspolitik, sie koordiniert und fördert auch den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern. Darüber hinaus dient sie der Zusammenarbeit mit dem Bund.
Jeweils zum 1. Juli eines Jahres wechselt der Vorsitz der IntMK in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. Die Geschäftsführung wird vom jeweiligen Vorsitzland wahrgenommen.
Aktuelle Informationen finden sich auf der Internetseite der Integrationsministerkonferenz.