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Unterstützung für Zuwanderer

Migrationsberatung in Hamburg

Hamburg verfügt über ein breites Angebot an Beratungsstellen für Zuwanderer. Hier finden Sie eine Übersicht der Aufgaben sowie eine Liste der Beratungsstellen.

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Welche Aufgaben hat die Migrationsberatung?

 Die Migrationsberatung unterstützt Zuwanderer bei Fragen des täglichen Lebens.

Sie hilft zum Beispiel bei Problemen mit der deutschen Sprache und bei persönlichen Anliegen.

Die Zuwanderer werden mit einem Hilfeplan bei der Integration begleitet.

Die Beratung ist kostenlos.

Die einzelnen Beratungsstellen haben ihr Angebot auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet:

  • Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) richtet sich primär an neu zugewanderte Erwachsene, sowie an Ratsuchende mit Aussicht auf das Chancen-Aufenthaltsrecht und Ratsuchende, die bereits das Chancen-Aufenthaltsrecht erlangt haben. Mehr Informationen und Adressen finden Sie beim MBE-Netzwerk Hamburg oder mit dem BAMF NAvI.
  • Die Jugendmigrationsdienste (JMD) richten sich an neu zugewanderte und länger hier lebende Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren. Mehr Informationen und Adressen finden Sie im JMD-Portal
  • Die Migrationsberatung der Integrationszentren richtet sich an bleibeberechtigte Erwachsene, die schon länger hier leben.
  • Die Beratung im Flüchtlingszentrum Hamburg richtet sich an geflüchtete Menschen mit ungesichertem Aufenthalt und Menschen ohne Papiere.
  • Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) richtet sich an alle Schutzsuchenden, deren Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt wird.

Wo finde ich eine Migrationsberatungsstelle?

Neben den oben genannten Links steht Ihnen eine Liste der Beratungsstellen (PDF) zur Verfügung.

Förderrichtlinie

Die öffentliche Förderung der Integrationszentren erfolgt auf Basis einer Förderrichtlinie:

  • Richtlinie der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) zur Förderung von regionalen Integrationszentren (IZ) für Zugewanderte in Hamburg - Amtlicher Anzeiger Nr. 68 vom 23.08.2024, Seiten 1441 - 1472 (PDF, 300 KB).
    Diese Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2025.
  • Richtlinie der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) zur Förderung von regionalen Integrationszentren (IZ) für Zugewanderte in Hamburg - Amtlicher Anzeiger Nr. 103 vom 27.12.2024, Seite 2161 - 2168 (PDF, 750 KB) für den Förderzeitraum ab 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2028.

Antragsunterlagen für die Förderung

Interessierte Träger, die sich auf Basis der oben genannten Förderrichtlinie um eine Zuwendung der Stadt Hamburg  bewerben wollen, finden unten die benötigten Antragunterlagen. Die Antragsunterlagen können auch per E-Mail angefordert werden unter: referat-ai43@soziales.hamburg.de

Download

Zuwendungsantrag, Teil 1

XLSX herunterladen [XLSX, 42,5 KB]

Zuwendungsantrag, Teil 2

DOCX herunterladen [DOCX, 61,9 KB]

Personalbogen (optionale Anlage zum Zuwendungsantrag)

XLSX herunterladen [XLSX, 84,8 KB]

Nachweis der Vertretungsberechtigung

DOCX herunterladen [DOCX, 19,5 KB]

Nachweis der Kontoverbindung und geltende Zeichnungsbefugnisse (Bankbestätigung)

DOCX herunterladen [DOCX, 21,8 KB]

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

DOCX herunterladen [DOCX, 25,3 KB]