Welche Impfungen sind jetzt sinnvoll?
Für ältere Menschen, Menschen in medizinischen und pflegerischen Berufen sowie Besuchende von Pflegeeinrichtungen sind Impfungen gegen impfpräventable Atemwegserkrankungen sinnvoll. Diese von der STIKO empfohlenen Impfungen sind:
- Grippe: Jährliche Impfung u.a. für Personen ab 60 Jahren, Bewohnenden in Einrichtungen der Pflege und deren Besuchenden, medizinisches und pflegendes Personal - Faktenblatt: Influenza-Impfung (rki.de)
- COVID-19: Jährliche Impfung u.a. für Personen ab 60 Jahren, Bewohnende in Einrichtungen der Pflege, medizinisches und pflegendes Personal, enge Kontakte von Personen mit hohem Risiko - Faktenblatt - COVID-19-Impfung (rki.de)
- RSV: Einmalige Impfung u.a. für Menschen ab 60 Jahren, die in einer Einrichtung der Pflege leben, für alle Personen ab 75 Jahren empfohlen
- Pneumokokken: Impfung u.a. für Personen ab 60 Jahren - Faktenblatt zur Pneumokokken-Impfung (rki.de)
- Keuchhusten: Impfung alle 10 Jahre für Personal im Gesundheitswesen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen - RKI - Impfungen A - Z - Schutzimpfung gegen Pertussis: Häufig gestellte Fragen und Antworten
Impfmöglichkeiten für Bewohnende
Einrichtungen werden gebeten die Durchführung von Impfungen bzw. die Koordination von Impfangeboten frühzeitig mit den Haus- bzw. Kooperationspraxen zu planen und die Bewohnenden über Impfmöglichkeiten zu informieren.
Impfmöglichkeiten für Beschäftigte und Angehörige
Die Impfungen werden in Arztpraxen, im Hamburger Impfzentrum und in den Gesundheitsämtern kostenfrei angeboten. Weitere Informationen zu Impfmöglichkeiten auf hamburg.de
Hinweise für Bewohnende
- Bewohnende sollten auf die Beachtung der Niesetikette (Niesen in die Ellenbeuge, Handreinigung nach Niesen in die Hände) und Basis-Hygienemaßmaßnahmen hingewiesen werden.
- In den Zimmern und Gemeinschafträumen sollte regelmäßig auf Stoßlüften geachtet werden.
- Bewohnende sollten nach Möglichkeit während einer Erkrankung auf ihrem Zimmer bleiben. Besuche sind möglich. Bewohnende, welche nicht auf den Zimmern bleiben und Maßnahmen zur Reduzierung von Infektionen nicht umsetzen können, sollten während der akuten Erkrankungsphase nicht an gemeinschaftlichen Aktivitäten teilnehmen. Es gilt jedoch keine allgemeine Absonderungspflicht nach Infektionsschutzgesetz bei akuten Atemwegserkrankungen.
Hinweise für Auf- und Besuchende
Auf- und Besuchende sollten stets eigenverantwortlich prüfen, ob sie möglicherweise aufgrund respiratorischer Erkältungssymptome besondere Vorsicht beim Besuch in einer Pflegeeinrichtung walten lassen. Zu den möglichen Vorsichtsmaßnahmen gehört das freiwillige Tragen einer Maske, die Beachtung von Basishygienemaßnahmen oder der Verzicht auf den Besuch. Die Einrichtung sollte Auf- und Besuchende bei Bedarf entsprechend informieren.
Fragen?
Bei allen Fragen zum Infektionsschutz wenden Sie sich gerne an das zuständige Gesundheitsamt!
Hinweis
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