Broschüre

Leitfaden zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Im Jahr 2006 sind die Zuständigkeiten für das Heimrecht neu verteilt worden. Der Bund hat auf dem Gebiet des Heimrechts die Gesetzgebungskompetenz für die zivilrechtlichen Regelungen, während die Bundesländer für den Erlass ordnungsrechtlicher Vorschriften zuständig sind.

  • Sozialbehörde
Leitfaden zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
FHH

Der Bund hat für die vertragsrechtlichen Vorschriften das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geschaffen, das am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist. 

Es ist auf Verträge älterer, pflegebedürftiger oder behinderter volljähriger Menschen anzuwenden, wenn diesen Wohnraum überlassen wird und Pflege- oder Betreuungsleistungen erbracht werden. 

Diese Broschüre gibt einen Überblick über Regelungen des Gesetzes. Sie erläutert verständlich die Rechte und Pflichten des Verbrauchers rund um den Vertragsabschluss. 

Anhand von praktischen Beispielen wird die Rechtslage anschaulich erklärt. 

Auch die Pflichten des Unternehmers, die er im Rahmen der Vertragsdurchführung hat, werden benannt.

Stand: Juni 2013
Umfang: 58 Seiten (DIN A5)
Bezug: Die Broschüre steht unten als Download zur Verfügung.

Hinweis: Die wichtigsten Regelungen des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) und der Verordnungen werden in der Broschüre "Ihre Rechte im Heim, in der Wohngruppe, in anderen Einrichtungen und bei ambulanten Dienstenverständlich erklärt.

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Leitfaden zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

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