Alternative Wohnform
Zur Wohn- und Lebensqualität im Alter zählen Geborgenheit, Anregung, Kontakte und (je nach Bedarf) Betreuung und Pflege. Dies gilt insbesondere für pflegebedürftige ältere Menschen mit Demenz, die nicht mehr allein in ihrer Wohnung leben können.
In dieser Situation bieten ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften den Betroffenen und ihren Angehörigen
- eine Alternative zur klassischen Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung und zum Alleinwohnen,
- eine wohnliche und familienähnliche Versorgungsform,
- eine 24-Stunden-Betreuung.
Alltag in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft
In einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft leben - möglichst im vertrauten Stadtteil - acht bis zwölf pflegebedürftige Menschen in einer familiären und wohnlichen Atmosphäre zusammen. Ihr Wohnraum besteht aus privaten Wohnbereichen und gemeinsam genutzten Flächen. In Wohnküche und Wohnzimmer findet der Wohnalltag statt.
Damit sich alle in der Wohnung ungehindert bewegen können, ist Barrierefreiheit eine Grundvoraussetzung. Der Wohnungsgrundriss bietet ausreichend Raum für Bewegung und Rückzug sowie Sicherheit. Für eine vertraute Wohnatmosphäre sorgt die Ausstattung mit eigenem Mobiliar.
- In einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft leben Menschen in einer familiären und wohnlichen Atmosphäre zusammen, die aus körperlichen oder psychischen Gründen auf Begleitung, Betreuung und Pflege angewiesen sind.
- Je nach Bedarf werden die Bewohnerinnen und Bewohner von Alltagsbegleiterinnen und -begleitern sowie Pflegekräften rund um die Uhr betreut.
- Die WG-Mitglieder, Pflegekräfte und Alltagsbegleitungen in Wohn-Pflege-Gemeinschaften organisieren einen gemeinsamen Haushalt. Dazu gehören: Gemeinsames Einkaufen, kochen, spazieren gehen oder andere Freizeitaktivitäten.
- Je nach Bedürfnis, Wunsch und Möglichkeiten können sich die WG-Mitglieder beteiligen oder in ihre Privatsphäre zurückziehen.
- Tagesgestaltung und Betreuungskonzept orientieren sich an den Biographien, Gewohnheiten und Bedürfnissen der Menschen, die dort leben.
- Durch die Überschaubarkeit des Wohnens und ein festes Mitarbeiterteam werden gute Voraussetzungen für soziale Geborgenheiten geschaffen.
Angebotsformen
In Hamburg werden Wohn-Pflege-Gemeinschaften auf der Grundlage des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz in zwei Angebotsformen unterschieden: Angebote, die in der Verantwortung der Mieter (beziehungsweise deren Angehörigen/gesetzliche Betreuer) und solche, die in der Verantwortung eines Trägers liegen.
- In Wohngemeinschaften in Selbstverantwortung schließt jeder Mitbewohner einen Mietvertrag über den Wohnraum ab. Die Kosten für die Haushaltsführung und für den Wohnraum tragen die Mieter selbst. Sie bzw. Bevollmächtigte und Betreuer beauftragen den Pflegedienst gemeinsam. Angehörige beziehungsweise gesetzliche Betreuer spielen als Vertrauenspersonen und Interessenvertretung eine zentrale Rolle. Sie sind Bindeglied zu dem Pflegedienst und dem Vermieter.
- In Wohn-Pflege-Gemeinschaften in Trägerverantwortung bietet ein Träger in der Regel die wichtigen Leistungen der Vermietung, Betreuung, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Pflege „aus einer Hand“ und unterliegt dauerhaft der Aufsicht der zuständigen Behörden.
Kontakt und Information
Die Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften berät bei der Gründung und bei der Suche nach neuen Wohn- und Betreuungsformen für pflegebedürftige, ältere Menschen mit Demenz.
Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Sternstraße 106, 20357 Hamburg
Tel: 43 29 42 23, Fax: 43 29 42 10
E-Mail: koordinationsstelle@stattbau-hamburg.de