Ziel ist es, an den Lebensgewohnheiten orientierte Wohn- und Versorgungsformen zu schaffen, die auf Dauer den Verbleib in der eigenen Wohnung und im vertrauten Quartier ermöglichen.
Die Förderrichtlinie wurde als PDF-Dateie im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht:
- Richtlinie zur Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen (Amtlicher Anzeiger Nr. 107 vom 15. Dezember 2020, Seite 2533 ff.). Anträge können bis 31. Dezember 2024 gestellt werden (Amtlicher Anzeiger Nr. 45 vom 09. Juni 2023, S. 813).