Für Pflegepersonen ist es wichtig, Freiräume zu bekommen, damit sie Kraft tanken können. Die Angebote zur Unterstützung im Alltag können dazu beitragen, indem die Pflegebedürftigen regelmäßig betreut werden.
In Hamburg gibt es unterschiedliche Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe unten, Abschnitt 9). Für die anerkannten Angebote kann der Entlastungsbetrag nach § 45b Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich eingesetzt werden.
Welche Angebote können Sie in Anspruch nehmen?
Die folgende Übersicht stellt dar, welche Angebote Sie bei Bedarf in Anspruch nehmen können.
Von den Pflegekassen werden die Kosten bis zu 125 Euro monatlich übernommen. Dafür müssen die entsprechenden Quittungen der jeweiligen Pflegekasse vorgelegt werden.
1. Ehrenamtliche Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich in Einzelbetreuung
Bei Helferinnen- und Helferkreisen besucht ein entsprechend geschulter Ehrenamtlicher wöchentlich den Pflegebedürftigen zu Hause in der vertrauten Umgebung. Sofern mehr Besuche gewünscht sind, werden diese berücksichtigt. Die Begleitung und Unterstützung der Ehrenamtlichen erfolgt durch die Fachkraft des Anbieters, die auch beim ersten Besuch dabei ist. Durch das Angebot bekommen Pflegepersonen freie Zeiten, die sie für sich selbst nutzen können. Aber auch die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen werden berücksichtigt, denn durch die intensive Einzelbetreuung kann sehr individuell auf den Pflegebedürftigen eingegangen werden. Im Rahmen des Helferinnen- und Helferkreises werden ausschließlich betreuende Tätigkeiten angeboten und keine hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Leistungen.
2. Betreuungsgruppen in denen Pflegebedürftige regelmäßig und stundenweise durch Ehrenamtliche betreut werden
In Betreuungsgruppen betreuen Ehrenamtliche mehrere Pflegebedürftige in den Räumen des Anbieters. Fachkräfte unterstützen die Ehrenamtlichen und sind auch meistens anwesend. Das Angebot findet in der Regel wöchentlich und über mehrere Stunden statt. Im Rahmen der Betreuungsgruppe werden alle Neigungen und Wünsche der Teilnehmer einbezogen und gemeinsame Aktivitäten angeboten. Beispielsweise wird gemeinsam gegessen oder es werden Ausflüge in die Umgebung unternommen. Ein Ehrenamtlicher betreut in der Regel nicht mehr als zwei Pflegebedürftige, so dass eine gute Betreuung gewährleistet werden kann. Durch Betreuungsgruppen haben pflegende Angehörige eine verlässliche Zeit, die sie für sich selbst nutzen können. Im Rahmen der Betreuungsgruppe werden ausschließlich betreuende Tätigkeiten angeboten und keine hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Leistungen.
3. Gemeinschaftsangebote wie zum Beispiel kulturelle Veranstaltungen als Café oder Tanztee
Gemeinschaftsangebote sind Veranstaltungen mit einem geselligen Charakter. Dazu zählen beispielsweise kulturelle Veranstaltungen als Café oder Tanztee. In den Gemeinschaftsangeboten haben Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen, Freunden und Bekannten die Möglichkeit, gemeinsame Stunden miteinander zu verbringen. In dieser entspannten und kulturellen Zeit können die Familien gemeinsam die Sorgen und Nöte des Alltags hinter sich lassen und fröhliche Stunden verbringen. Die Angebote werden von Ehrenamtlichen getragen, die schon in Helferinnen- und Helferkreisen oder in Betreuungsgruppen ehrenamtlich tätig und entsprechend geschult sind. Aber auch die Fachkräfte des Anbieters stehen während des Angebots den Angehörigen für Fragen zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit für Angehörige, Familien und Freunde ist es, mit anderen Betroffenen in Kontakt zu kommen und sich untereinander auszutauschen.
4. Gesprächsgruppen für Betroffene und pflegende Angehörige
Gesprächsgruppen sind Zusammenkünfte von Pflegebedürftigen oder Zusammenkünfte von pflegenden Angehörigen, die durch eine Fachkraft geleitet werden. In den regelmäßigen Treffen können sich die Pflegebedürftigen oder die Angehörigen über ihre Anliegen und Probleme mit dem Erleben der Krankheit austauschen. Die Fachkraft trägt dazu bei, dass bestimmte Fragestellungen unterstützend bearbeitet werden können.
5. Hilfen im Haushalt durch Beschäftigte eines Haus- und familienpflegerischen Dienstes
Hilfen im Haushalt können durch Beschäftigte eines haus- oder familienpflegerischen Dienstes erbracht werden. Das Angebot dient dazu, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege durch eine Unterstützung im Haushalt zu entlasten. Im Rahmen des Angebots können beispielsweise folgende Dienstleistungen erbracht werden:
- Durchführung von Reinigungsarbeiten im Haushalt,
- Hilfe bei der Ausführung von Haushaltsaufgaben wie Wäschewaschen und – aufhängen, Aufräumen der Wohnung, Müllentsorgung,
- Hilfe bei der Strukturierung des Haushalts,
- Begleitung beim Einkauf, Arztbesuchen, Behördengängen oder auch
- Botengänge.
Es werden ausschließlich unterstützende und hauswirtschaftliche Tätigkeiten angeboten und keine pflegerischen Leistungen.
6. familienentlastende Dienste für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu Hause oder in Gruppen
In familienentlastenden Diensten werden Kinder und Jugendliche mit Behinderungen regelmäßig betreut. Dazu besuchen speziell geschulte Beschäftigte die Familien zu Hause und betreuen die von Behinderung betroffenen Kinder oder Jugendlichen in der vertrauten Umgebung. Sofern Gruppenangebote vom Anbieter erbracht werden, finden diese in den Räumlichkeiten des Anbieters statt. Die Beschäftigten werden von Fachkräften begleitet und unterstützt. In den Zeiten, in denen die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen betreut werden, haben die Familien freie Zeit für sich selbst. Geschwisterkinder können dann vielleicht gemeinsame Stunden mit ihren Eltern allein genießen. Im Rahmen des familienentlastenden Dienstes werden ausschließlich betreuende Tätigkeiten angeboten und keine hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Leistungen.
7. Einzelfallbetreuung durch ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können auch durch Nachbarschaftshilfe Unterstützung im Alltag bekommen. Die Aufwendungen für Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer werden von den Pflegekassen bis zu 125 Euro monatlich übernommen. Die Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und -helfern wird von der Servicestelle Nachbarschaftshilfe ausgesprochen. Dazu müssen sich die Pflegebedürftigen zusammen mit der Nachbarschaftshelferin oder dem Nachbarschaftshelfer registrieren lassen. Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass die pflegebedürftige Person und deren Nachbarschaftshilfe nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind. Auch dürfen nicht mehr als zwei Pflegebedürftige von einer Helferin oder einem Helfer betreut werden. Der Aufwand der ehrenamtlichen Nachbarschaftshelferinnen und –helfer kann durch die Pflegebedürftigen mit bis zu fünf Euro pro Stunde entschädigt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Servicestelle Nachbarschaftshilfe.
8. Haushaltshilfe durch Betreuungs- und Hauswirtschaftshilfen, die von den Pflegebedürftigen beschäftigt werden
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können Haushaltshilfen für betreuungs- oder hauswirtschaftliche Hilfen beschäftigen. Damit diese Aufwendungen von der Pflegekasse übernommen werden, bedarf es einer Anerkennung durch die Servicestelle Nachbarschaftshilfe. Dazu müssen sich die Haushaltshilfen in der Servicestelle Nachbarschaftshilfe registrieren lassen. Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass die pflegebedürftige Person und deren Betreuungs- oder Hauswirtschaftshilfen nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind. Mit der Haushaltshilfe muss ein Arbeitsvertrag geschlossen und der Mindestlohn gezahlt werden. Alle weiteren Voraussetzungen werden von der Servicestelle Nachbarschaftshilfe geprüft.
9. Angebote
Anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote
Die nach Landesrecht anerkannten Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Unterstützung im Alltag finden Sie in der Datenbank „Pflegelotse“ des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) im Bereich "Pflegeeinrichtungen, Betreuungsangebote und Hilfe im Haushalt" unter "Angebote zur Unterstützung im Alltag". Im Rahmen einer bedarfsgerechten Suche finden Sie dort alle Informationen rund um das Angebot inklusive der für Sie entstehenden Kosten. Bei allen Fragen zu den einzelnen Angeboten wenden Sie sich bitte direkt an die Anbieter.
Angehörigenhilfe
Die Angehörigenhilfe Hamburg ist ein Verbund von Einrichtungen, die Angebote zur Unterstützung im Alltag bereitstellen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Angehörigenhilfe Hamburg.
10. Kontakt und Information
Sollten sich im Rahmen der Angebote Fragen ergeben, ist Ihr erster Ansprechpartner der Anbieter des Angebots. Benötigen Sie weitere Unterstützung, können Sie sich per E-Mail an die Sozialbehörde wenden:
Sozialbehörde
Fachabteilung Senioren und Pflege
E-Mail: pevo@soziales.hamburg.de